Informations-Dienst
Informationen bekommen unsere Kunden eher zu viel als zu wenig. Aus dieser Fülle die relevanten herauszufiltern, wird immer schwieriger.
Wir verfolgen für Sie die rechtlichen Entwicklungen, deren praktische Umsetzung und aktuelle Probleme. Die wichtigsten Informationen werden verständlich aufbereitet, fachlich bewertet und hinsichtlich der betrieblichen Auswirkung kommentiert. Bleiben nach dem Lesen einer Meldung noch Fragen offen, so besteht die Möglichkeit, sich per E-Mail direkt an den Autor zu wenden.
Durch die "UMCO Info-Mail" wird der Nutzer regelmäßig auf neue Meldungen hingewiesen. Welche Themenbereiche abgefragt werden sollen, entscheidet man selbst.
Derzeit umfasst unser Informations-Dienst die Fachbereiche REACH, Gefahrstoffe, Gefahrgut, Umweltschutz, Anlagensicherheit, Arbeitsschutz, Rechtsprechung und Sonstiges.
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Änderung der Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern
Inkrafttreten der neuen Chemikalien-Sanktionsverordnung
Aufgrund der vielen Neuerungen im europäischen Chemikalienrecht in den letzten Jahren ist am 1. Mai 2013 die neue Chemikalien Sanktionsverordnung (ChemSanktionsV) in Kraft getreten. Sie hat die ursprüngliche Chemikalien Straf- und Bußgeldverordnung (ChemStrOWiV) abgelöst.
Berichtigung der Aerosolrichtlinie
Für Aerosolpackungen, die einen Stoff enthalten, gilt die geänderte Kennzeichnungsvorschrift ab dem 19.06.2014.
Änderung der Aerosolrichtlinie
Im EU Amtsblatt wurde am 20.03.2013 die Richtlinie 2013/10/EU zur Änderung der Aerosolrichtlinie 75/324/EWG veröffentlicht. Wesentlicher Inhalt ist die Anpassung der Kennzeichnungsvorschriften an die Verordnung 1272/2008/EG (CLP-Verordnung).
Neue Chemikalien-Sanktionsverordnung
Anhand der vielen Neuerungen im europäischen Chemikalienrecht in den letzten Jahren soll nun die bestehende Chemikalien Straf- und Bußgeldverordnung (ChemStrOWiV) von einer neu zu erlassenden Chemikalien Sanktionsverordnung (ChemSanktV) abgelöst werden.
2. ATP zur Verordnung 1272/2008(CLP) tritt am 1.12.2012 in Kraft
Am 1. Dezember tritt die Verordnung (EU) Nr. 286/2001(„2.ATP“) vom 10. März 2011 für Stoffe in Kraft. Für Gemische gilt diese Verordnung erst ab 1. Juni 2015. Mit dieser Verordnung werden verschiedene inhaltliche Änderungen an der CLP Verordnung umgesetzt. Von dieser 2. ATP sind jedoch keine stofflichen Änderungen des Anh. VI betroffen.
Ende der Übergangsfrist für Sicherheitsdatenblätter / Etikettierung
Am 1.12.2012 endet die Abverkaufsfrist für Stoffe, die noch nach der Stoffrichtline 67/548/EWG etikettiert sind. Ebenso müssen alle Sicherheitsdatenblätter der Verordnung 453/2010 entsprechen.
Entwurf zur Verordnung zur Neuordnung der Straf- und Bußgeldvorschriften bei Zuwiderhandlungen gegen EG- oder EU-Verordnungen auf dem Gebiet der Chemikaliensicherheit
Vom Bundesumweltministerium wurde ein Anhörungsverfahren eingeleitet und gibt den Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, Fachkreisen und Verbänden Gelegenheit, schriftlich zu dem Verordnungsentwurf Stellung zu nehmen. Die Frist zur schriftlichen Stellungnahme endet am 21. September 2012.
NEUE Biozid-Verordnung
Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten veröffentlicht. Die Verordnung ist am 17.07.2012 in Kraft getreten und gilt ab dem 01.09.2013 unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten der EU.
Neue Verordnung über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien
Die neue EU Verordnung 649/2012 ersetzt die Verordnung 689/2008, die mehrfach geändert wurde.
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