Checkliste zur CLP Notifizierung

Die Notifizierungsphase für die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen nach CLP Verordnung endet am 1. Dezember 2010. Verschaffen Sie sich mit Hilfe unserer Checkliste einen Überblick.

Sehen Sie, ob Sie bestens vorbereitet sind oder ob bei Ihnen Handlungsbedarf besteht.

Beantworten Sie folgende Fragen mit Ja und Nein und werten Sie am Ende Ihr Ergebnis aus:

1.0 Ist Ihnen bekannt, dass Sie zum Ende 2010 auch die Stoffe notifizieren müssen, die Sie erst 2013 oder 2018 registrieren müssen?

2.1 Importieren Sie Stoffe von nicht EU Herstellern unterhalb von 1 t/Jahr und bringen diese in Verkehr?

2.2 Können Sie für diese Stoffe entscheiden, ob es sich dabei um Gefahrstoffe handelt?

3. Beziehen Sie Gemische von nicht EU Herstellern?

3.1 Sind Ihnen die wesentlichen Bestandteile (qualitativ und quantitativ) bekannt?

3.2 Können Sie daraus die Inhaltsstoffe ermitteln, die als „gefahrbestimmende(n) Komponente(n)“ gelten?

3.3 Liegen Ihnen ausreichende Informationen (Daten) zur Einstufung nach CLP Verordnung für diese „gefahrbestimmende(n) Komponente(n)“ vor?

3.4 Wenn Ihnen keine ausreichenden Daten vorliegen, sind Sie in der Lage selbst das Gefahrenpotenzial zu erheben?

3.5 Bei unzureichender Datenlage, können Sie begründen, warum eine Gefahrenklasse nicht eindeutig beschrieben werden konnte?

3.6 Verfügen Sie über ausreichendes Know-how, um für diese Stoffe eine valide Kennzeichnung nach CLP Verordnung auszuarbeiten?

4.1 Kennen Sie die Vor- und Nachteile der bereit gestellten IT-Tools zur Notifizierung?

4.2 Können Sie diese IT-Tools anwenden, um die Notifizierungsdaten der ECHA zu melden?