Informations-Dienst

Informationen bekommen unsere Kunden eher zu viel als zu wenig. Aus dieser Fülle die relevanten herauszufiltern, wird immer schwieriger.

Wir verfolgen für Sie die rechtlichen Entwicklungen, deren praktische Umsetzung und aktuelle Probleme. Die wichtigsten Informationen werden verständlich aufbereitet, fachlich bewertet und hinsichtlich der betrieblichen Auswirkung kommentiert. Bleiben nach dem Lesen einer Meldung noch Fragen offen, so besteht die Möglichkeit, sich per E-Mail direkt an den Autor zu wenden.

Durch die "UMCO Info-Mail" wird der Nutzer regelmäßig auf neue Meldungen hingewiesen. Welche Themenbereiche abgefragt werden sollen, entscheidet man selbst.

Derzeit umfasst unser Informations-Dienst die Fachbereiche REACH, Gefahrstoffe, Gefahrgut, Umweltschutz, Anlagensicherheit, Arbeitsschutz, Rechtsprechung und Sonstiges.

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ECHA veröffentlicht überabeitete “Guidance on the Application of the CLP Criteria“

Der Leitfaden zur CLP Verordnung gibt sehr detaillierte Hinweise zu allen Einstufungskriterien. Aufgrund der 2. ATP zur CLP Verordnung musste der Teil „Umweltgefahren“ überarbeitet werden.

Aktionsliste der Behörden – Community Rolling Action Plan „CoRAP“

Die CoRAP-Liste ist veröffentlicht. Sie umfasst 90 Stoffe, die für die Bewertung durch die Behörden der Mitgliedstaaten im Rahmen der Stoffevaluation ausgewählt wurden.

Fristen für die nachträgliche Vorregistrierung und zur Mitteilung von Verwendungen nach Art 37(2) laufen aus

Unternehmen, die seit In-Kraft-Treten der REACH-Verordnung einen Phase-In-Stoff zu ersten Mal in der Gemeinschaft herstellen oder importieren, können diesen Stoff noch bis 12 Monate vor Ablauf der entsprechenden Registrierungsfrist vorregistrieren.

Hohe Verwaltungsgebühren wegen falsch angegebenem KMU-Status können vermieden werden

Firmen, die feststellen, dass Sie bei der Registrierung irrtümlich einen falschen KMU-Status (KMU = Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen) angegeben haben, können sehr hohe Verwaltungsgebühren (bis zu 20.700 €) vermeiden, indem sie diesen Fehler in eigener Initiative schnellstmöglich der ECHA melden.

OSHA in den USA veröffentlicht das GHS

Am 20.03.2013 wurde von US Department of Labor´s OSHA die revidierte Fassung der Regelungen bzgl. Gefahrenkommunikation in den USA veröffentlicht.

Seit dem 01.01.2012 sind Verbrennungsmotoren (Autos, Kettensägen, Rasenmäher etc.) im Bereich See wieder auf Grundlage des IMDG-Codes (35.Amdt.) in das Gefahrgutrecht aufgenommen worden. (UN 3166).

Für den Transport von Verbrennungsmotoren gibt es allerdings wieder Ausnahmen, wann sie nicht unter das Gefahrgutrecht See fallen. Verbrennungsmotoren würden z.B. dann nicht unter die Gefahrgutvorschriften See fallen, wenn die unter der Sondervorschrift 961 des IMDG-Codes beschriebenen Bedingungen greifen:

 

Kurzmeldung: Beschlussvorlage zur 3. ATP

Seit Anfang März  liegt dem Rat der EU zu dem Entwurf der 3. ATP eine Beschlussvorlage zur Kommentierung vor.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG ist verabschiedet!

Das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen , kurz Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG ist am 24.02.2012 durch den Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates verabschiedet worden (BGBL 2012 Teil 1. Nr. 10 vom 29.02.2012). 

Das öffentliche Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis steht auf der Internetseite der ECHA zur Verfügung

Mit erheblicher Verspätung wurde am 13. Februar 2012 das öffentlich zugängliche Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis nach Artikel  42 der CLP-Verordnung in Betrieb genommen.

Anhang XIV/REACH – Acht weitere Stoffe zulassungspflichtig

Die Liste der Stoffe, die unter REACH einer Zulassungspflicht unterliegen, wurde am 14. Februar 2012 ergänzt und umfasst nun insgesamt 14 Stoffe.