Immer noch ein Thema? Sind Sie sicher?
Seit 2005 müssen Maßnahmen zur Sicherung (Security) für die Gefahrgutbeförderung mit den wesentlichen Verkehrsträgern ergriffen werden, um den Zugriff Dritter auf die Güter zu verhindern (Kapitel 1.10 ADR). Diese werden in immer mehr Gesetze und Verordnungen übernommen wie z.B. in die Verordnung zum Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten, im Sicherungsüberprüfungsgesetz (SÜG) und in der Sicherungsüberprüfungsgfeststellungsverordnung (SÜFV).
Das Seminar dient dazu, die Entwicklung und den rechtlichen Rahmen darzustellen, Anforderungen an die Betriebe zu definieren und Verantwortlichkeiten zu klären. Darüber hinaus zeigen wir Möglichkeiten, u.a. auf Grundlage einer Risikoanalyse, wie man einen Sicherungsplans im Betrieb umsetzt. Außerdem erfahren Sie, wie Sie die rechtlich vorgegebenen Schutzziele der verschiedenen Gesetze und Verordnungen erreichen bzw. deren Einhaltung überprüfen können.


