Alleinvertreter für außereuropäische Hersteller

Stoffhersteller und Formulierer mit Sitz außerhalb Europas können selbst ihre Stoffe in Europa nicht registrieren. Sie haben die Möglichkeit ein in Europa ansässiges Unternehmen zu beauftragen die REACH-Pflichten zu übernehmen. Ihre Kunden in Europa werden dadurch zu nachgeschalteten Anwendern.

Wir nehmen für nicht-europäische Unternehmen sämtliche Rechte und Pflichten eines Alleinvertreters gem. Art. 8 der REACH- VO:

  • Erstellen eines neuen REACH-IT-Zugangs oder Übernahme eines vorhandenen als Ansprechpartner für die Kommunikation mit SIEF-Mitgliedern
  • Erstellen und Einreichen eines Dossiers im Rahmen einer gemeinsamen Registrierung oder
  • SIEF- und Konsortialmanagement im Auftrag des außereuropäischen Lieferanten
  • Unterstützung von Unternehmen, die selbst in der Alleinvertreterrolle für außereuropäische Partnerunternehmen registrieren
  • Erstellen und Pflege EU-konformer Sicherheitsdatenblätter
  • Kundenkommunikation zur Bestätigung und Dokumentation der Alleinvertreterrolle
  • Bei Bedarf Bestätigung der Alleinvertreterrolle gegenüber Behörden der Mitgliedstaaten
  • Aktualisierung von Registrierungsinformationen bei Bedarf

UMCO ist als Alleinvertreter aktiv für Firmen in Osteuropa, Nord- und Mittelamerika und Nordafrika.