Betriebsanweisungen klar und verständlich

Sie als Unternehmer sind verpflichtet, Betriebsanweisungen zu erstellen. Dies ergibt sich aus diversen Vorschriften, die oftmals auch Vorgaben zu Inhalt und Aufbau einer Betriebsanweisung enthalten. So müssen beispielsweise die Inhalte an die betrieblichen Gegebenheiten angepasst und mögliche am Arbeitsplatz auftretende Gefahrstoffe oder Arbeitsmittel aufgeführt sein. Standardlösungen erfüllen häufig die gesetzlichen Anforderungen nur mangelhaft.

Unsere geschulten Arbeitsschutzexperten erstellen Betriebsanweisungen,

  • die individuell an den Betrieb angepasst sind
  • die einfach zu verstehen sind
  • die als Grundlage für die erforderlichen Unterweisungen vor Ort dienen, in die ebenfalls die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung mit einfließen sollten.