Die Regeln für die Zuteilung von Emisssionsberechtigungen werden sich für die dritte Zuteilungsperiode ab 2013 einschneidend ändern:
Die Zuteilung von Berechtigungen für den Emissionshandel erfolgt auf der Grundlage einheitlicher europäischer Regelungen. Von der Umsetzung werden einige tausend Unternehmen in Deutschland betroffen sein – insbesondere auch die chemische Industrie! Die Zuteilungsverordnung 2020 soll im September 2011 in Kraft treten, das Zuteilungsverfahren bis Ende 2011 abgeschlossen sein.
Konkret bedeutet dies, dass es für die Stromproduktion keine kostenfreien Emissionsberechtigungen mehr geben wird. Diese müssen vielmehr in vollem Umfang ersteigert werden. Für die Industrie erfolgt hingegen eine kostenfreie Zuteilung von Emissionsberechtigungen auf der Grundlage von europaweit einheitlichen Benchmarks, die jedoch sehr streng angesetzt werden.
Die Anforderungen an die Anlagenbetreiber im Zuteilungsverfahren sind damit höher als bisher und auch zeitlich eine Herausforderung. Schließlich wird der Emissionshandel in der dritten Zuteilungsperiode neue Branchen umfassen, insbesondere die chemische Industrie.
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