Einstufen und Kennzeichnen nach geltendem EU-Recht

Chemikalien richtig einstufen und kennzeichnen nach geltendem EU-Recht der CLP-Verordnung 1272/2008 und der Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG!

Durch den Wechsel der chemikalienrechtlichen Vorschriften unter REACH und CLP ergeben sich Übergangsfristen, in denen auch nach bisherigem Recht Chemikalien eingestuft, gekennzeichnet und etikettiert werden kann. Was nun gilt und wie Sie rechtskonform einstufen, kennzeichnen und etikettieren, vermitteln Ihnen Praktiker in diesem Seminar.

 

  • Mitarbeiter(innen) in Betrieben ohne große Vorkenntnisse, die einstufen / kennzeichnen müssen
  • Personen, die vorliegende Kennzeichnungen überprüfen müssen
  • Überblick über das bestehende europäische und nationale Chemikalienrecht 
  • Angabe der Einstufung nach der Stoffrichtlinie 67/548/EWG im Sicherheitsdatenblatt
  • Einstufung von Gemischen nach der Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG 
  • Einstufung von Stoffen und Gemischen nach der CLP Verordnung 1272/2008/EG
  • Gefahrenkommunikation: Kennzeichnung und Etikettierung
  • Zusatzregelungen (Gefahrgutklassifizierung, WGK, TA-Luft...)
  • Praxisbeispiele

 

Mit der zusätzlichen Teilnahme am Seminarmodul "Erstellen von Sicherheitsdatenblättern" erlangen Sie die Kenntnisse, die nach der REACH Verordnung (1907/2006) Anhang II  an eine sachkundige Person gestellt werden. In unserem "Praxisworkshop" können Sie das Gelernte mit Praxisübungen langfristig festigen. 

740€ zzgl. MwSt.