Änderung der PIC Verordnung betrifft Tributyzinnverbindungen

Mittlerer Abstand

  •  Hubert Oldenburg, UMCO-Hamburg, Senior Expert Chemikalien-Management

Veröffentlicht am 04.03.2019

Mittlerer Abstand

Am 27.02.2019 wurde im EU Amtsblatt eine Änderung der PIC Verordnung über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien veröffentlicht. Betroffen von dieser Änderung sind u.a. auch Tributylzinnverbindungen, da diese nun auch der Verwenderkategorie „Industriechemikalien“ zugeordnet wurden.

UMCO GmbH

Inhalt

Die Verordnung (EU) 649/2012 (Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien), auch als „PIC-Verordnung – Prior Informed Consent“ bezeichnet, wurde im Wesentlichen im Anhang I (Liste der Chemikalien) geändert.

Chemikalien, die im Anhang I aufgeführt sind, unterliegen gemäß Artikel 7 einer Ausfuhrnotifikation und gelten als Kandidaten für eine PIC-Notifikation bzw. dem PIC-Verfahren. 

Der Anhang I ist unterteilt in:

  • Teil1: Liste der dem Verfahren der Ausfuhrnotifikation unterliegenden Chemikalien
    (gemäß Artikel 8)
  • Teil 2: Liste der Chemikalien, die Kandidaten für die PIC-Notifikation sind
    (gemäß Artikel 11)
  • Liste der Chemikalien, die dem PIC-Verfahren unterliegen
    (gemäß Artikel 13 und 14)

 

Die Tributylzinnverbindungen waren bereits seit 2008 in der PIC-Verordnung gelistet, jedoch ausschließlich in der Verwenderkategorie „Pestizide“. Mit der jetzt erfolgten Änderung der PIC-Verordnung wurde den Tributylzinnverbindungen auch die Verwenderkategorie „Inustriechemikalien“ zugewiesen.

Namentlich genannt sind im Anhang I Teil 1 und Teil 3 die Gruppe der Tributylzinnverbindungen, einschließlich:

  • Tributylzinnoxid, Tributylzinnfluorid, Tributylzinnmethacrylat, Tributlzinnbenzoat, Tributylzinnchlorid, Tributylzinnoleat und Tributylzinnnaphthenat.


Die geänderte PIC-Verordnung tritt am 20. Tag nach Veröffentlichung im EU Amtsblatt in jedem EU Mitgliedstaat in Kraft und gilt ab dem 1. Mai 2019.

Link: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L:2019:059:TOC

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Prüfen Sie, ob Sie die hier genannten Chemikalien in Ihrem Produktportfolio haben und prüfen Sie, ob Sie somit ab 1. Mai 2019 einer Ausfuhrnotifikation oder dem PIC-Verfahren unterliegen.

ACHTUNG: Nicht nur die hier genannten Tributylzinnverbindungen fallen als Industriechemikalien unter die Anforderungen der PIC-Verordnung. Gemische, die solche Bestandteile in einer Konzentration enthalten, die nach CLP-Verordnung zu einer Kennzeichnung führen, gelten ebenfalls als „PIC-Chemikalien“ und den relevanten Vorschriften der PIC-Verordnung!

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Zuletzt bearbeitet am 28.02.2019

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