Änderung der Spielzeugrichtlinie hinsichtlich eines Migrationsgrenzwertes für Chrom VI

Mittlerer Abstand

Hubert Oldenburg, Chemikalien-Management

Veröffentlicht am 11.06.2018

Mittlerer Abstand

Die Richtlinie 2009/48/EG wurde durch die Richtlinie (EU) 2018/725 hinsichtlich der Verwendung von Chrom VI in Spielzeugen geändert und am 17.5.2018 im EU Amtsblatt veröffentlicht.

Migrationsgrenzwerte

Die Änderung betrifft ausschließlich den Eintrag Nr. 13 zu Chrom VI, der in der Richtlinie im Anhang II (Besondere Sicherheitsanforderungen) Teil III (Chemische Eigenschaften) gelistet ist.

Migrationsgrenzwerte von Spielzeug oder Spielzeugbestandteilen:

Element          

mg/kg in trocknen, brüchigen, staubförmigen oder geschmeidigen Spielzeugmaterialien

 

mg/kg in flüssigen oder haftenden Spielzeugmaterialien

           

mg/kg in abgeschabten Spielzeugmaterialien

RL 2009/48/EG
Chrom VI 0,02 0,005 0,2
   
RL (EU) 2018/725
Chrom VI
 0,02 0,005 0,053

Erwägungsgrund

In der Richtlinie 2009/48/EG wird ein Grenzwert für Chrom VI in abgeschabten Spielzeugmaterialien wie Farben auf Spielzeugen, harten und weichen Polymeren, Holz, Textilien und sonstigen Materialien festgelegt. Der derzeit geltende Grenzwert 0,2 mg/kg beruht auf einer praktisch sicheren Dosis (virtually safe dose) von 0,0053 μg Chrom VI je kg Körpergewicht, die vom Amt für die Bewertung umweltbedingter Gesundheitsgefährdungen (Office of Environmental Health Hazard Assessment, OEHHA) der kalifornischen Umweltschutzbehörde vorgeschlagen wurde. 

Die Untergruppe „Chemikalien“, der von der EU Kommission eingerichteten Sachverständigengruppe für die Sicherheit von Spielzeug, empfahl auf ihrem Treffen am 14. Oktober 2016 den Grenzwert für Chrom VI von derzeit 0,2 mg/kg auf 0,053 mg/kg herabzusetzen, was nun mit der vorliegenden Richtlinie erfolgt ist.

Umsetzung

Die EU Mitgliedstaaten sind gehalten diese Richtlinie spätestens bis zum 17. November 2019 in nationales Recht umzusetzen. Diese Richtlinie muss somit ab 18. November 2018 angewendet werden.

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Weitere Informationen

Zuletzt bearbeitet am 07.06.2018

Abstrakt

Änderung der Spielzeugrichtlinie hinsichtlich eines Migrationsgrenzwertes für Chrom VI (Gefahrstoffe)

06/18: Die Richtlinie 2009/48/EG wurde durch die Richtlinie (EU) 2018/725 hinsichtlich der Verwendung von Chrom VI in Spielzeugen geändert und am 17.5.2018 im EU Amtsblatt veröffentlicht.

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