Erweiterte Beschränkungen für vier Phthalate

Mittlerer Abstand

  • Hubert Oldenburg, UMCO- Hamburg, Senior Expert Chemikalien-Management


Veröffentlicht am 14.01.2019

Mittlerer Abstand

Der bestehende Eintrag Nr. 51 des Anhang XVII der REACH Verordnung für die Verwendung bestimmter Weichmacher (Phthalate), u.a. in Spielzeug und Babyartikeln, wurde mit Verordnung (EU) 2018/2005 geändert.

UMCO GmbH

Inhalt

Die folgenden 4 Phthalate, Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP), Dibutylphthalat (DBP), Benzylbutylphthalat (BBP) und Diisobutylphthalat (DIBP) sind in Anhang XIV (Zulassungspflichtige Stoffe) der REACH Verordnung als fortpflanzungsgefährdend (Kategorie 1B) aufgeführt. Die Europäische Chemikalienagentur hat zu prüfen, ob die Verwendung von in Anhang XIV der genannten Verordnung aufgeführten Stoffen in Erzeugnissen ein Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt mit sich bringt, das nicht angemessen beherrscht wird. Sofern die Agentur der Auffassung ist, dass dies der Fall ist, arbeitet sie ein Dossier aus, auf dessen Basis dann der Anhang XVII angepasst wird.

Nach Anhang XVII der REACH Verordnung ist bereits das Inverkehrbringen von Spielzeug und Babyartikeln, die DEHP, DBP oder BBP enthalten, unter bestimmten Bedingungen verboten. Angesichts der Erkenntnisse, dass DIBP ein ähnliches Gefahrenprofil aufweist wie DEHP, DBP und BBP und dass Spielzeug und Babyartikel erheblich zu von Phthalaten ausgehenden Risiken für Kleinkinder beitragen können und dass DIBP DBP in Spielzeug und Babyartikeln ersetzen kann, ist die Kommission der Auffassung, dass das Inverkehrbringen von Spielzeug und Babyartikeln, die DIPB enthalten, ebenfalls beschränkt werden sollte.

Des Weiteren sollte das Inverkehrbringen der vier Phthalate in Spielzeug und Babyartikeln aktualisierten Bedingungen unterworfen werden

Für Erzeugnisse, die ausschließlich für die industrielle und landwirtschaftliche Verwendung oder für die Verwendung im Freien bestimmt sind, gilt die vorgeschlagene Beschränkung nur für jene Erzeugnisse, die weichmacherhaltiges Material enthalten, das mit menschlichen Schleimhäuten oder für längere Zeit mit der Haut in Kontakt kommt, da solche Kontakte zu einer Exposition führen, die ein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellt. 

Ferner gilt die Beschränkung u.a. nicht für Erzeugnisse, die anderen Unionsvorschriften unterliegen (z.B. Materialien, die dazu bestimmt sind in Kontakt mit Lebensmitteln zu kommen) und Erzeugnisse, die als Messgeräte im Labor dienen. 

Die Verordnung (EU) 2018/2005 wurde am 18.12.2018 im EU Amtsblatt veröffentlicht und tritt unmittelbar in jedem EU Mitgliedstaat 20 Tage nach Veröffentlichung in Kraft.

Die geänderten Beschränkungen und die neuen Beschränkungen für den neu aufgenommenen Stoff DIBP gelten ab dem 7. Juli 2020.


    Empfehlungen

    Prüfen Sie, ob Sie die hier genannten 4 Weichmacher (Phthalate) in Ihrem Produktportfolio haben und ob diese in den Verwendungsbereich Spielzeug oder Babyartikel fallen.

    Weitere Details zu dieser Verordnung sind zu finden unter:

    Link: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L:2018:322:FULL&from=DE

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    Zuletzt bearbeitet am 11.01.2019

    Abstrakt

    Erweiterte Beschränkungen für vier Phthalate (REACH)

    01/19: Der bestehende Eintrag Nr. 51 des Anhang XVII der REACH Verordnung für die Verwendung bestimmter Weichmacher (Phthalate), u.a. in Spielzeug und Babyartikeln, wurde mit Verordnung (EU) 2018/2005 geändert.

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