Mittlerer Abstand
Stephanie Vogt, Arbeitsschutz
Veröffentlicht am 01.01.2018
Mittlerer Abstand
Mit dem Jahreswechsel treten erfahrungsgemäß auch einige rechtliche Neuerungen in Kraft. Auch das Mutterschutzgesetz (MuSchG) erfährt in 2018 Anpassungen. Eine Auflistung der wichtigsten Änderungen zum Vorjahr finden Sie hier im Überblick.
Die Änderungen befassen sich mit folgenden Themen:
Wesentliche Inhalte wie die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung oder die Meldung bei der zuständigen Behörde sind gleichgeblieben. Wir empfehlen dennoch in jedem Fall die Prozesse und gewohnten Vorgehensweisen im Umgang mit werdenden Müttern im Zuge dieser rechtlichen Änderung in Ihrem Unternehmen zu überprüfen.
Die Berücksichtigung der rechtlichen Anforderungen muss für jeden Fall einzeln erfasst, betrachtet und bewertet werden. Für die Durchführung einer solchen Analyse steht UMCO gerne zur Verfügung. Wir empfehlen Ihnen eine ausführliche Gefährdungsbeurteilung für Schwangere durchzuführen. Kommen Sie bei Rückfragen gerne auf uns zu.
„Dieses Gesetz schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit. Das Gesetz ermöglicht es der Frau, ihre Beschäftigung oder sonstige Tätigkeit in dieser Zeit ohne Gefährdung ihrer Gesundheit oder der ihres Kindes fortzusetzen und wirkt Benachteiligungen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit entgegen.“ (§ 1 Abs. 1 MuSchG)
Grosser Abstand
Zuletzt bearbeitet am 09.01.2018
Mit dem Jahreswechsel treten erfahrungsgemäß auch einige rechtliche Neuerungen in Kraft. Auch das Mutterschutzgesetz (MuSchG) erfährt in 2018 Anpassungen. Eine Auflistung der wichtigsten Änderungen zum Vorjahr finden Sie hier im Überblick.
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