Mittlerer Abstand
Veröffentlicht am 26.11.2018
Mittlerer Abstand
Großbritanniens Austritt aus der EU hat erhebliche Folgen für Hersteller und Händler in Bezug auf die Europäische Chemikaliengesetzgebung.
Am 29. März 2017 hat Großbritannien (GB) nach Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) seinen Austritt aus der Europäischen Union (EU) erklärt. Mit dem sogenannten Brexit wird das Vereinigte Königreich die EU spätestens Ende März 2019 verlassen. Daraus ergeben sich in Bezug auf die Europäische Chemikaliengesetzgebung, v. a. die REACH-Verordnung und die CLP-Verordnung, weitreichende Folgen und Konsequenzen für betroffene Hersteller und Händler. Die Folgen beziehen sich auf den Waren- und Dienstleistungsverkehr zum einen von GB in die EU und zum anderen von der EU nach GB. Die kommenden Änderungen sind außerdem verschiedenen Szenarien unterworfen. Dabei geht es um einen harten oder einen weichen Brexit sowie um einen möglichen Sonderfall mit Irland und die Grenze zu Nordirland.
Grosser Abstand
Zuletzt bearbeitet am 26.11.2018
Im Falle eines harten Brexit („no deal“) zwischen EU und GB müssen Beteiligte entlang der chemischen Wertschöpfungskette ab dem 31. März 2019 mit folgenden Konsequenzen rechnen:
Derzeitige Unklarheiten
Soft Brexit – geordneter Brexit
Im Rahmen der Brexit Verhandlungen werden Übergangsregelungen diskutiert, die ein langsames Ausscheiden aus dem EU-Regelungsbereich vorsehen.
Ob solche Übergangsregelungen noch rechtzeitig vereinbart werden können, ist derzeit zweifelhaft. Die ECHA bereitet sich daher auf einen harten Brexit vor. Ausgehend von dem Worst case eines harten Brexit sollten daher bereits jetzt Vorbereitungen getroffen werden.
Was müssen Sie als betroffenes Unternehmen tun bzw. beachten?
Die UMCO empfiehlt zu prüfen, ob Produkte aus GB importiert werden oder ob Handelspartner Alleinvertreter mit Sitz in GB haben. In diesen Fällen ist es dringend geboten, sich frühzeitig mit allen Beteiligten in Kontakt zu setzen, um schnelle Lösungen zu finden.
Was wir Ihnen als UMCO bieten
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Bildquelle: brexit-pixabay-com
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11/18: Großbritanniens Austritt aus der EU hat erhebliche Folgen für Hersteller und Händler in Bezug auf die Europäische Chemikaliengesetzgebung.
11/18: Großbritanniens Austritt aus der EU hat erhebliche Folgen für Hersteller und Händler in Bezug auf die Europäische Chemikaliengesetzgebung.
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