Der Ausschuss für Biozidprodukte verabschiedet Empfehlung zur Wirkstoffgenehmigung von Salicylsäure und Phenoxyethanol zur Verwendung in Desinfektionsmitteln

Mittlerer Abstand

Gabi Büttner Biozide

Veröffentlicht am 06.04.2018

Mittlerer Abstand

In ihrer Sitzung vom 6. bis 7. März 2018 verabschiedete der Ausschuss für Biozidprodukte (BPC – Biocidal Product Committee) sechs Stellungnahmen, in denen die Genehmigung von zwei Wirkstoffen zur Verwendung in Desinfektionsmitteln befürwortet wird.

Dabei handelt es sich um folgende Stoffe:

  • Salicylsäure (EC# 200-712-3) für die Produktarten 2, 3 und 4
  • 2-Phenoxyethanol (EC# 204-589-7) für die Produktarten 1, 2 und 4

Betroffene Biozidprodukte, die Salicylsäure enthalten, sind u.a. gebrauchsfertige Handgeschirrspülmittel für Privatanwender, die als Desinfektionsmittel für Schwämme verwendet werden, gebrauchsfertige Produkte zur Desinfektion von Zitzen von Milchkühen und Desinfektionsmittel für Oberflächen in der Getränkeindustrie, einschließlich Brauereien.

Auch betrifft es phenoxythethanolhaltige Biozidprodukte. Das sind Flächendesinfektionsmittel, die in kleinem Maßstab z.B. in Krankenhäusern oder in Bereichen der Lebensmittel- und Futtermittelaufbereitung durch geschultes Personal Verwendung finden können.

Die Europäische Kommission wird in Kürze die endgültige Entscheidung über die Genehmigung der Wirkstoffe treffen und dabei erfahrungsgemäß die vom BPC erarbeiteten Schlussfolgerungen übernehmen.

Zweijährige Übergangsfrist um Anträge auf Zulassung einzureichen 

Sobald die entsprechenden Durchführungsverordnungen zu den Genehmigungen der beiden Wirkstoffe verabschiedet sind, beginnt eine zweijährige Übergangsfrist, in der Unternehmen von betroffenen Biozidprodukten ihre Anträge auf Zulassung in den Mitgliedstaaten einreichen können. Nach Ablauf dieser Frist und einer 365 Tage andauernden Abverkaufsfrist verlieren diese Biozidprodukte ohne einen entsprechend gestellten Zulassungsantrag ihre Verkehrsfähigkeit und dürften nicht mehr auf dem Markt bereitgestellt werden.

Langwierige Zulassungsverfahren  Prüfung jetzt starten

Betroffene Unternehmen sollten mögliche Zulassungsoptionen für ihre Produkte hinsichtlich Kosten und zeitlichem Aufwand jetzt prüfen, da die Erstellung eines Dossiers zur Zulassung ggf. zwei Jahre in Anspruch nehmen kann.

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Weitere Informationen

Zuletzt bearbeitet am 06.04.2018

Weitere Informationen zu den Stellungnahmen und der Arbeit des BPC finden sich unter folgendem Link:

Der Ausschuss für Biozidprodukte verabschiedet Empfehlung zur Wirkstoffgenehmigung von Salicylsäure und Phenoxyethanol zur Verwendung in Desinfektionsmitteln (Biozide)

In ihrer Sitzung vom 6. bis 7. März 2018 verabschiedete der Ausschuss für Biozidprodukte (BPC – Biocidal Product Committee) sechs Stellungnahmen, in denen die Genehmigung von zwei Wirkstoffen zur Verwendung in Desinfektionsmitteln befürwortet wird.

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