Mittlerer Abstand
Veröffentlicht am 21.01.2019
Mittlerer Abstand
Die ECHA hat am 15.01.2019 eine neue Kandidatenliste veröffentlicht, in der sechs neue Stoffe aufgenommen wurden.
Die ECHA hat fünf neue Stoffe in die Kandidatenliste aufgenommen, da sie krebserregende, fortpflanzungsgefährdende, persistente, bioakkumulative und toxische (PBT) sowie sehr persistente und sehr bioakkumulative (vPvB) Eigenschaften der Substanzen aufweisen. Die Entscheidung, die vier polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAHs) aufzunehmen, wurde unter Beteiligung des Ausschusses der Mitgliedstaaten (MSC) getroffen. Die vier PAH-Fälle wurden an das MSC verwiesen, um auf neue Gefahreninformationen einzugehen, die während der öffentlichen Konsultation übermittelt wurden.
Eine weitere Substanz wurde der Liste hinzugefügt, die von der EU Kommission aufgrund ihrer endokrinen Eigenschaften als SVHC eingestuft wurde. Die Entscheidung der Kommission folgt der Übermittlung der Stellungnahme des MSC zu diesem SVHC-Vorschlag im Jahr 2016.
Prüfen Sie, ob Sie die hier genannten Stoffe in Ihrem Produktportfolio haben und prüfen Sie ggf. alternative Stoffe, die keine SVHC Stoffe sind. Sollten diese Stoffe in den Anhang XIV der REACH VO aufgenommen werden, unterliegen sie den Zulassungsanforderungen von Titel VII der REACH Verordnung.
Die neue SVHC Liste ist unter folgendem Link zu finden:
https://echa.europa.eu/-/six-new-substances-added-to-the-candidate-list
Bei der Erstellung Ihrer Sicherheitsdatenblätter wird bei uns automatisch der SVHC Staus überprüft.
Weitere Informationen finden Sie hier.
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Zuletzt bearbeitet am 21.01.2019
01/19: Die ECHA hat am 15.01.2019 eine neue Kandidatenliste veröffentlicht, in der sechs neue Stoffe aufgenommen wurden.
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