Mittlerer Abstand
Gabi Büttner, Gefahrstoffe, Biozide, UMCO GmbH
Veröffentlicht am 15.03.2018
Mittlerer Abstand
Zink-Pyrithion ist ein biozider Wirkstoff, der vor allem in der Konservierung Anwendung findet und in Farben und Kosmetik u.a. weit verbreitet ist. Nun steht der Stoff vor einer Neueinstufung als Reproduktionstoxisch 1B und die betroffenen Branchen möglicherweise vor großen Herausforderungen.
Für den derzeit diskutierten Vorschlag aus Schweden zur harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung (CLH) u.a. als reproduktionstoxisch 1B fand bis Juli 2017 bereits eine öffentliche Konsultation statt. Im Winter desselben Jahres wurden neue Informationen zur Einstufung der Reproduktionstoxizität zum Zink-Pyrithion (CAS-Nr. 13463-41-7) durch das sich damit befassende Konsortium zur Verfügung gestellt. Auf Basis dessen hat die ECHA nun erneut eine öffentliche Konsultation angesetzt, die sich zielgerichtet ausschließlich auf Informationen zur Reproduktionstoxizität beziehen.
Der Vorschlag, den Stoff als reproduktionstoxisch 1B einzustufen, hätte große Auswirkungen auf die Industrie, da beispielsweise wasserbasierte Produkte immer konserviert werden, es dafür aber je nach Branche nur eine Handvoll infrage kommender Konservierungsmittel gibt. Das Zink-Pyrithion ist eines davon. Bei einer derartigen Einstufung wäre die Verwendung in Verbraucherprodukten u.a. verboten. Auf Biozid-Ebene würde es sich beim Zink-Pyrithion als bioziden Wirkstoff darüber hinaus dann um einen Ausschlusswirkstoff gemäß Artikel 5, Biozid-Verordnung (EU) 528/2012 handeln. Solche bioziden Wirkstoffe können nur unter strengen Bedingungen überhaupt genehmigt und somit erlaubt werden. Entsprechend wären Konservierungsmittel auf Basis von Zink-Pyrithion -wenn überhaupt- nur noch mit Restriktionen und für einen kürzeren Zeitraum als Biozidprodukte innerhalb der EU zulassungs- und somit verkehrsfähig. Dieser derzeit erlaubte biozide Wirkstoff würde somit aufgrund seiner Einstufung als reproduktionstoxisch 1B und des möglichen Ausschlusses gemäß Artikel 5 als Konservierungsstoff mittelfristig wegfallen.
Sollte Ihr Unternehmen von der möglichen Neueinstufung betroffen und Sie in Besitz von relevanten Informationen sein, die sich ausschließlich auf die Gefahrenklasse Reproduktionstoxizität beziehen, empfehlen wir Ihnen Kommentare auf der ECHA-Webseite einzureichen oder sich mit Ihrem Industrieverband in Verbindung zu setzen. Die öffentliche Konsultation läuft bis zum 21. März 2018.
Grosser Abstand
Zuletzt bearbeitet am 15.03.2018
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der ECHA Website:
Zink-Pyrithion ist ein biozider Wirkstoff, der vor allem in der Konservierung Anwendung findet und in Farben und Kosmetik u.a. weit verbreitet ist. Nun steht der Stoff vor einer Neueinstufung als Reproduktionstoxisch 1B und die betroffenen Branchen möglicherweise vor großen Herausforderungen.
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