Mittlerer Abstand
Hubert Oldenburg, Gefahrstoffe
Veröffentlicht am 02.02.2018
Mittlerer Abstand
Die ECHA hat am 15. Januar 2018 die Liste der SVHC (Substance of very high concern) Stoffe um sieben weitere Stoffe ergänzt und den Eintrag für Bisphenol-A geändert.
4,4’-isopropylidenediphenol (bisphenol A; BPA) (EC 201-245-8)
Der BPA-Eintrag wurde aufgrund seiner Eigenschaften als endokriner Disruptor, die schädliche Auswirkungen auf die Umwelt durch Veränderung des Hormonsystems von aquatischen Lebewesen haben.
Stoffe, die auf die SVHC Liste aufgenommen werden, gelten als Kandidatenstoffe für eine spätere Aufnahme in den REACH Anhang XIV für eine mögliche Zulassung. Die Kandidatenliste ist eine Liste von Stoffen, die schwerwiegende Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt haben können.
Unternehmen haben möglicherweise rechtliche Verpflichtungen, die sich aus der Aufnahme des Stoffes in die Kandidatenliste ergeben. Diese Verpflichtungen können für den aufgeführten Stoff allein, in Gemischen oder in Erzeugnissen gelten. Insbesondere hat jeder Lieferant von Erzeugnissen, die einen Stoff der Kandidatenliste ab einer Konzentration von 0,1% (Gew.-%) enthalten, gegenüber den Abnehmern entlang der Lieferkette sowie den Verbrauchern eine Verpflichtung zur Information. Darüber hinaus haben Einführer und Hersteller von Erzeugnissen, die den Stoff enthalten, sechs Monate ab dem Datum ihrer Aufnahme in die Kandidatenliste Zeit, um die ECHA zu benachrichtigen.
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Zuletzt bearbeitet am 02.02.2018
Informationen zu diesen Verpflichtungen und zugehörigen Tools sind auf der ECHA-Website und unter folgendem Link verfügbar:
Die ECHA hat am 15. Januar 2018 die Liste der SVHC (Substance of very high concern) Stoffe um sieben weitere Stoffe ergänzt und den Eintrag für Bisphenol-A geändert.
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