Fachkunde in der Neufassung der TRGS 400

Mittlerer Abstand

Janosch Weinmann, Arbeitsschutz, UMCO GmbH
 

Veröffentlicht am 20.02.2018

Mittlerer Abstand

Die technischen Regeln für Gefahrstoffe beschäftigen sich auch mit dem Aspekt der Fachkunde und wie diese präziser beschrieben werden kann als dies bisher der Fall war. Denn letztendlich entscheidet sich dadurch unter anderem die Qualität der durchgeführten Beurteilungen und welche fachlichen Weiterbildungen notwendig sind.

Fachkunde zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung (GFB) in der Neufassung der TRGS 400

Die Fachkunde zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung (GFB) wird in der Neufassung der TRGS 400 in einer neuen Nummer eigens definiert und klarer herausgearbeitet. Die regelmäßig und im vom Arbeitgeber festgelegten Prüfintervall durchgeführte GFB ist fachkundig durchzuführen. Ist der Arbeitgeber nicht selbst fachkundig, muss er sich fachkundig beraten lassen. Die notwendigen betrieblichen Kenntnisse zur Durchführung der GFB sind in acht Punkten klar benannt. Weiterhin sind die Anforderungen an die Fachkunde in Abhängigkeit von der Branche, dem Betrieb und den zu beurteilenden Tätigkeiten unterschiedlich zu bewerten. Diese Bewertungen müssen nicht zwingend von einer einzigen Person durchgeführt werden, obwohl es sich bezüglich der Schnittstellen-, Prozessoptimierung und Vollständigkeit empfiehlt.

Deckt die neue Definition alle Aspekte ab? 

Die Neufassung und Klarstellung zum Thema Fachkunde ermöglicht nach wie vor Interpretationsspielraum und wirft sicher Fragen zur Umsetzung und Schulung von entsprechenden Mitarbeitern im Betrieb auf. Im Wesentlichen umfasst die Fachkunde als Kernkompetenz eine geeignete berufliche Qualifikation, entsprechende Berufserfahrung bzw. eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit und zusätzliche Kompetenz im Arbeitsschutz. Diese kann durch spezifische Fortbildungsmaßnahmen erworben werden.

Expliziert werden als fachkundig die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/ der Betriebsarzt benannt, wenn sie die vorab genannten Punkte erfüllen. Bei inhalativen Gefährdungen wird der Fachkundenachweis zusätzlich spezifiziert und auf die TRGS 402 „Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition“ verwiesen.

Bei Fragen rund um die neue Version der TRGS 400 sowie zur Umsetzung von entsprechenden fachlichen Weiterbildungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Natürlich führen wir die Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe auch bei Ihnen auf Anfrage fachkundig durch bzw. unterstützen Sie dabei.

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Zuletzt bearbeitet am 20.02.2018

Fachkunde in der Neufassung der TRGS 400 (Arbeitsschutz)

Die technischen Regeln für Gefahrstoffe beschäftigen sich auch mit dem Aspekt der Fachkunde und wie diese präziser beschrieben werden kann als dies bisher der Fall war. Denn letztendlich entscheidet sich dadurch unter anderem die Qualität der durchgeführten Beurteilungen und welche fachlichen Weiterbildungen notwendig sind. 

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