Mittlerer Abstand
Gabi Büttner, Fiona Punke
Veröffentlicht am 25.09.2018
Mittlerer Abstand
Für Acetamiprid und Cypermethrin (beides Produktart 18) als auch für Penflufen (Produktart 8) wurden von der Kommission Durchführungsverordnungen zur Genehmigung veröffentlicht:
Dabei handelt es sich um folgende Stoffe:
Biozidprodukte, die diesen Wirkstoff verwenden, sind Insektizide, die gegen kriechende und fliegende Insekten, sowie Hausstaubmilben sowohl im Haus als auch außerhalb auf Terrassen wirken.
Da Acetamiprid die Einstufung als sehr persistenten (vP) und toxischen (T) Stoff erfüllt, wird er als ein „zu ersetzender Stoff“ gemäß Artikel 10 der Biozid-Verordnung betrachtet. Der Genehmigungszeitraum beträgt folglich nur sieben Jahre.
Dieser Wirkstoff ist zumeist in Biozidprodukten zu finden, die als Breitbandinsektizid gegen kriechende und fliegende Insekten in und um private sowie öffentliche Gebäude, einschließlich Tierhaltung- und Lebensmittelverarbeitungsstätten eingesetzt werden.
Der Genehmigungszeitraum beträgt zehn Jahre.
Hierbei betroffen sind vor allem Biozidprodukte, die in der industriellen Vorbehandlung von Holz zum Einsatz kommen, etwa bei Methoden unter Vakuumdruck oder auch bei oberflächlichen Auftragungsmethoden. Der Wirkstoff bekämpft dabei holzverfaulende Pilze.
Der Genehmigungszeitraum beträgt zehn Jahre.
Nach der Verabschiedung der Durchführungsverordnungen der Wirkstoffe beginnt eine Übergangsfrist, in der Unternehmen von betroffenen Biozidprodukten ihre Anträge auf Zulassung in den Mitgliedstaaten einreichen können. Dieses trifft auf die Biozidprodukte mit den Altwirkstoffen Acetamiprid und Cypermethrin zu. Nach Ablauf dieser Frist und einer 365 Tage andauernden Abverkaufsfrist verlieren diese Biozidprodukte ohne einen entsprechend gestellten Zulassungsantrag ihre Verkehrsfähigkeit und dürften nicht mehr auf dem Markt bereitgestellt werden.
Folgende Fristen zur Einreichung für Zulassungsanträge betroffener Biozidprodukte wurden festgelegt:
Wenn Sie als Unternehmen betroffen sind, sollten Sie mögliche Zulassungsoptionen für Ihre Produkte hinsichtlich Kosten und zeitlichem Aufwand jetzt prüfen, da die Erstellung eines Dossiers zur Zulassung ggf. Jahre in Anspruch nehmen kann. Gern stehen wir Ihnen für weitere Fragen hierzu zur Verfügung.
Grosser Abstand
Zuletzt bearbeitet am 25.09.2018
Die Durchführungsverordnung des Acetamiprid ist unter folgenden Link zu finden:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018R1129&from=EN
Die Durchführungsverordnung des Cypermethrin ist unter folgenden Link zu finden:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018R1130&from=EN
Die Durchführungsverordnung des Penflufen ist unter folgenden Link zu finden:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018R1131&from=EN
Die Stellungnahmen des Ausschusses für Biozidprodukte zur Genehmigung von Wirkstoffen lassen sich unter folgenden Link finden:
09/18: Die europäische Kommission veröffentlichte am 13.08.2018 die Durchführungsverordnungen für die Genehmigung der bioziden Wirkstoffe Acetamiprid und Cypermethrin für die Produktart 18, als auch Penflufen für die Produktart 8.
Skript: Listen
Skript: Artikel