Mittlerer Abstand
Michael Dennerlein Umweltschutz
Veröffentlicht am 04.04.2018
Mittlerer Abstand
Bis Ende April sind Entsorger bestimmter elektronischer Geräte dazu verpflichtet diese im sogenannten EAR Portal online zu melden.
Nach §§19 und 30 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) müssen Abfallerzeuger verschiedene Daten über die von ihnen zur Entsorgung gegebenen Elektrogeräte mitteilen.
Die Stiftung EAR ist die in Deutschland zuständige Stelle, bei der sämtliche Mengenmeldungen zusammenlaufen. Für das Jahr 2017 erwartet sie die separaten Meldungen aller entsorgungspflichtigen Besitzer. Für die elektronische Mitteilung müssen sich diese sowohl im Portal der EAR registrieren als auch eine Jahresmeldung dort bearbeiten.
Einige Entsorger von Elektrogeräten bieten dies ihren Abfallerzeugern auch direkt als Dienstleistung an. Die Angaben über das vergangene Kalenderjahr müssen bis Ende April eingereicht worden sein.
Was ist von der Meldepflicht betroffen?
Meldepflichtig sind nach §2 (1) ElektroG (gültig bis 14.08.2018) Elektro- und Elektronikgeräte, die unter eine der folgenden Kategorien fallen:
Sollten Sie entsprechende Abfälle entsorgt haben, denken Sie bitte daran diese Pflicht einzuhalten.
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Zuletzt bearbeitet am 01.01.2018
Weitere Informationen zu Mitteilungs- und Anzeigepflichten finden Sie auf der Internetseite der Stiftung EAR unter:
Bis Ende April sind Entsorger bestimmter elektronischer Geräte dazu verpflichtet diese im sogenannten EAR Portal online zu melden.
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