Neue Anforderungen in der UVP-Vorprüfung

Mittlerer Abstand

Monika Bless, Stephanie Vogt

Veröffentlicht am 27.09.2018

Mittlerer Abstand

Im Juli 2017 wurde das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) von Grund auf geändert. Hieraus ergeben sich insbesondere für die Angaben zur Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. der Vorprüfung zusätzliche Anforderungen.

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Hintergrund

Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) regelt, bei welchem Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung, eine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht (allgemeine oder standortbezogene Vorprüfung) oder gar eine strategische Umweltprüfung notwendig ist. Details zu den Vorhaben, für die eine UVP-Pflicht besteht oder wo evtl. eine Vorprüfung ausreichend ist, enthält die Anlage 1 des UVPG, die Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“. Diese in der Anlage 1 genannten Vorhaben fallen dementsprechend in den Anwendungsbereich des UVPG.

Novellierung 2017

Im Juli 2017 wurde das UVPG von Grund auf geändert. Die Struktur wurde neu angepasst und auch inhaltliche Änderungen wurden vorgenommen. Darunter fällt auch die Anlage 3, ehemals Anlage 2, „Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung“, welche die Punkte „Merkmale der Vorhaben“, „Standort der Vorhaben“ und „Merkmale der möglichen Auswirkungen“ beschreibt.
Auf Grund dieser Änderung haben sich die Anforderungen an die Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht deutlich erhöht.
Zusätzlich sind zwei neue Anlagen hinzugekommen, welche die Angaben des Vorhabenträgers und die Angaben des UVP-Berichtes betreffen.

Resultierend aus der Novellierung des UVPG ergaben sich auch im Bereich der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren Änderungen im Zusammenhang mit der Prüfung der Umweltverträglichkeit. In Hamburg, wo für die Antragstellung derzeit noch Formblätter von der Genehmigungsbehörde vorgegeben werden, ist dafür das Formblatt 17.1 „Feststellung der UVP-Pflicht“ mit aufgenommen worden. Auch für Niedersachsen und Schleswig-Holstein, wo Anträge nach dem BImSchG bereits mit dem elektronischen Antragsstellungsprogramm ELiA bearbeitet werden, hat man das Kapitel 14 zur UVP überarbeitet und ab der Version 2.6 über ein Update bereitgestellt. 

Zusätzliche Anforderungen

Dies hat zur Folge, dass die Angaben zur Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. der Vorprüfung detaillierter beschrieben werden müssen als bisher. Eine reine „Ja“/“Nein“ Antwort wird nach unseren Erfahrungen nicht mehr akzeptiert. In Kapitel 1 „Merkmale des Vorhabens“ der Vorprüfung des Einzelfalls sind nun zusätzlich auch die Zusammenwirkungen mit anderen bestehenden oder zugelassenen Vorhaben und Tätigkeiten mit aufzunehmen. Das Kapitel 2 „Standort des Vorhabens“ hat sich in Bezug auf den Inhalt kaum verändert, jedoch sind auch hier umfangreichere Angaben zu der Belastbarkeit der Schutzgüter notwendig.

Zum Ausfüllen von Kapitel 3 „Merkmale der möglichen Auswirkungen“ sind detaillierte Angaben zu den unterschiedlichen Schutzgütern zu machen. Dieses Kapitel war so bisher im ELiA-System (NDS, SH) gar nicht enthalten. Es müssen bspw. Beschreibungen zu dem Ausmaß der Auswirkungen (geographisches Gebiet und betroffene Bevölkerung), dem etwaigen grenzüberschreitenden Charakter der Auswirkungen, der Schwere und Komplexität der Auswirkungen sowie zu der Wahrscheinlichkeit, Dauer, Häufigkeit und Reversibilität der Auswirkungen gemacht werden. Hierbei sollte nach unseren Erfahrungen ein Umkreis von mindestens 1.000 m um die Anlage herum betrachtet werden – Vorgaben hierzu gibt es aber bisher nicht. Auch die Betrachtung im Umkreis von bis zu 5.000 m für vergleichsweise wenig komplexe Anlagen wurde bereits gefordert.

Diese Angaben wurden in geringerer Detailtiefe in der Vergangenheit in Schleswig-Holstein über ergänzende Formulare erhoben, die zusätzlich zu den über ELiA vorgegebenen Daten einzureichen waren. Die Anpassung des ELiA-Systems an das neue UVPG wird hoffentlich auch dazu führen, dass diese Zweigleisigkeit zukünftig entfällt.

Quellen für die Datenermittlung

Zur Recherche der erforderlichen Daten bietet sich die Nutzung diverser Online-Karten an, die Informationen enthalten zu unterschiedlichen Schutzgütern wie bspw. Denkmälern, Natura 2000 Gebieten, gesetzlich geschützten Biotopen, Wasserschutzgebieten und verschiedenen anderen Umweltinformationen. Üblicherweise sind über verschiedene Layer die gewünschten Informationen gezielt aufrufbar und eine integrierte Messfunktion ermöglicht das Ermitteln des anzugegenden Abstandes.

In Hamburg kann hierfür insbesondere das Portal Geo-Online genutzt werden; in Niedersachen stellt das Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz eine Umweltkarte zur Verfügung und auch in Schleswig-Holstein werden Umweltdaten in einem Landwirtschafts- und Umweltatlas dargestellt.
Der Geodienst vom Bundesamt für Naturschutz kann ebenfalls als Informationsquelle genutzt werden. Hier hat man den Vorteil, dass Schutzgebiete in ganz Deutschland in einer Karte dargestellt werden. 

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Weitere Informationen

Zuletzt bearbeitet am 27.09.2018

Abstrakt

Neue Anforderungen in der UVP-Vorprüfung (Umweltschutz)

09/18: Im Juli 2017 wurde das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) von Grund auf geändert. Hieraus ergeben sich insbesondere für die Angaben zur Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. der Vorprüfung zusätzliche Anforderungen. 

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