REACH-konform auch ohne Registrierungsnummer?

Mittlerer Abstand

Kerstin Heitmann, REACH

Veröffentlicht am 07.06.2018

Mittlerer Abstand

Auch nach der letzten Registrierungsfrist, die am 31. Mai 2018 endete, wird es auf dem Europäischen Markt Stoffe geben, die keine Registrierungsnummer haben, deren Vermarktung und Verwendung aber trotzdem nicht gegen die REACH-Verordnung verstößt. 

Begründung der fehlenden Registrierungsnunmmer

Wenn Sie innerhalb der EU solche Stoffe beziehen, sollte Ihr Lieferant das Fehlen der Registrierungsnummer aber nachvollziehbar begründen können. Insbesondere die folgenden Gründe kommen in Frage:

  • Der Stoff ist von der Registrierung ausgenommen (mit Verweis auf Anhang IV oder V, Ausnahme für Polymere oder andere Ausnahmen);
  • Der Stoff wurde im Durchschnitt der letzten 3 Jahre nicht über 1 t/a hergestellt oder importiert und wird auch in diesem Jahr die Schwelle von 1 t/a nicht überschreiten;
  • Der Stoff ist vorregistriert und wurde bis zum 31. Mai 2018 hergestellt oder importiert, danach jedoch nicht mehr (Abverkauf von Lagerbeständen);
  • Für den Stoff wurde vor dem 31. Mai 2018 ein Registrierungsdossier eingereicht, die Registrierung ist aber noch nicht abgeschlossen und daher steht noch keine Registrierungsnummer zur Verfügung, denn

    oder

    In beiden Fällen gilt die Registrierung als fristgerecht eingereicht und der Stoff kann REACH-konform weiter hergestellt bzw. importiert und vermarktet werden.

Empfehlung

Wenn Ihnen nicht klar ist, warum eine Registrierungsnummer nicht vorhanden ist, fordern Sie von Ihrem Lieferanten eine schriftliche Begründung ein. Ist der Grund, dass die Registrierung zwar eingereicht, aber noch nicht abgeschlossen ist, fragen Sie, wann Sie mit der Zuweisung der Registrierungsnummer rechnen können. Wenn die Begründung plausible ist, können Sie das entsprechende Produkt weiterhin REACH-konform beziehen, Sie sollten aber die Aussagen Ihres Lieferanten so dokumentieren, dass Sie sie bei Bedarf zur Bestätigung der REACH-Konformität vorlegen können.

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Zuletzt bearbeitet am 07.06.2018

REACH-konform auch ohne Registrierungsnummer? (REACH)

06/18: Auch nach der letzten Registrierungsfrist, die am 31. Mai 2018 endete, wird es auf dem Europäischen Markt Stoffe geben, die keine Registrierungsnummer haben, deren Vermarktung und Verwendung aber trotzdem nicht gegen die REACH-Verordnung verstößt. 

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