Peter Duschek, SHE-Management, UMCO-Hamburg – veröffentlicht am 28. November 2019
Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) ist nach einem langen Abstimmungsprozess am 1. August.2017 in Kraft getreten. Seitdem gilt in Deutschland ein bundeseinheitlicher Sicherheitsstandard für alle Anlagen, die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen.
Schon damals war klar, dass einige Verweise und Rechtsquellen noch einmal angepasst werden müssen, denn die Vorschrift bezog sich noch auf die veralteten R-Sätze. Seitdem haben sich zudem das Baurecht und das Wasserrecht geändert. Auch gibt es in der Zwischenzeit Erkenntnisse darüber, dass manche Formulierungen in der Praxis – sowohl auf Behördenseite, als auch auf der Seite der Wirtschaft – zu Missverständnissen führen.
Ziel der nun angestrebten Änderungsverordnung ist es laut Angaben des Umweltministeriums zum einen wieder ein schlüssiges Rechtssystem zu schaffen und zum anderen Inhalte weiter zu konkretisieren. Ziel ist es nicht, neue inhaltliche Vorgaben zu machen oder das bestehende Anforderungsniveau neu zu beschreiben oder zu ändern.
Zwei der geplanten Änderungen stellen wir hier in aller Kürze vor:
Der Referentenentwurf ist zur Stellungnahme verschickt worden. Die Frist zur Einsendung schriftlicher Stellungnahmen endet am 17. Januar 2020.
Der Referentenentwurf ist der Beginn des Gesetzgebungsverfahrens. Soweit es keine politischen Änderungen geben wird, ist wahrscheinlich im Herbst 2020 mit einem Inkrafttreten zu rechnen. Gern informieren wir Sie, sobald es weitere Neuigkeiten dazu gibt.
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11/19: Am 25. November 2019 hat das BMU die Anhörung zum Referentenentwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) eingeleitet.
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