Tobias Schulte, UMCO-Hamburg, Bereichsleitung Chemikalien-Management - veröffentlicht am 18.09.2019
Nach der EU-Abfallrahmenrichtlinie müssen künftig Lieferanten von Erzeugnissen, die SVHC-Stoffe enthalten, der ECHA Informationen zur sicheren Verwendung des Produktes übermitteln. Aufgenommen und gesammelt werden diese Informationen in der sogenannten SCIP-Datenbank (Substances Of Concern In Articles, As Such Or In Complex Objects (Products)).
Anfang 2020 soll es einen ersten Prototyp geben, der dann sukzessive verbessert und um neue Funktionen erweitert werden soll. Unternehmen, die Artikel, in denen SVHC-Stoffe enthalten sind, in der EU in Verkehr bringen, müssen ab dem 5. Januar 2021 Meldungen einreichen. Ziel ist es, die Substitution gefährlicher Chemikalien voranzubringen und eine Kreislaufwirtschaft zu fördern.
Die Lieferanten von solchen Artikeln müssen Folgendes bereitstellen:
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09/19: Unternehmen, die Artikel, in denen SVHC-Stoffe enthalten sind, in der EU in Verkehr bringen, müssen ab dem 5. Januar 2021 Meldungen einreichen.
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