Mittlerer Abstand
Hubert Oldenburg, Gefahrstoffe
Veröffentlicht am 15.01.2018
Mittlerer Abstand
Im EU Amtsblatt wurde am 15. Dezember 2017 die delegierte Verordnung (EU) 2017/2268 für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck veröffentlicht. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Bedeutung der Dual Use Verordnung und deren Relevanz für chemische Betriebe.
Nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 müssen Güter mit doppeltem Verwendungszweck bei der Ausfuhr aus der Union, der Durchfuhr durch die Union und bei der Lieferung an einen Drittstaat aufgrund der Vermittlungstätigkeiten eines in der Union ansässigen oder niedergelassenen Vermittlers wirksam kontrolliert werden.
In Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 ist die gemeinsame Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck festgelegt, die in der Union Kontrollen unterliegen. Über die kontrollpflichtigen Güter wird im Rahmen der Australischen Gruppe, des Trägertechnologie-Kontrollregimes, der Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer, des Wassenaar-Arrangements und des Chemiewaffenübereinkommens entschieden.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 aufgeführte Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck muss regelmäßig aktualisiert werden, damit die uneingeschränkte Einhaltung internationaler Sicherheitsverpflichtungen sichergestellt, Transparenz gewährleistet und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaftsakteure erhalten wird.
Infolge der im Jahr 2016 im Rahmen der internationalen Nichtverbreitungsregime und der Ausfuhrkontrollvereinbarungen angenommenen Änderungen der Kontrolllisten war eine erneute Änderung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 erforderlich. Um den Ausfuhrkontrollbehörden und Wirtschaftsakteuren die Bezugnahme zu erleichtern, sollte eine aktualisierte und konsolidierte Fassung des Anhangs I der genannten Verordnung veröffentlicht werden. Dies ist am 15. Dezember 2017 geschehen.
Die Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck ist wie bislang auch in insgesamt 9 Kategorien (bsp. kerntechnische Materialien, allgemeine Elektronik, Luftfahrt, Raumfahrt) aufgeteilt. Für chemische Betriebe ist im Wesentlichen die Kategorie 1 (Werkstoffen und Materialien) interessant, in der diverse chemische Stoffe aufgelistet sind.
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Zuletzt bearbeitet am 15.01.2018
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Im EU Amtsblatt wurde am 15. Dezember 2017 die delegierte Verordnung (EU) 2017/2268 für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck veröffentlicht. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Bedeutung der Dual Use Verordnung und deren Relevanz für chemische Betriebe.
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