Gernot Severin, Gefahrgut, UMCO-Hamburg – veröffentlicht am 9. Dezember 2019
Bitte beachten Sie die geänderten Regelungen in der 61. Ausgabe der IATA-Gefahrgutvorschriften zur Notfallnummer
Air Canada, Air Canada Rouge und WestJet Encore:
AC-02, RV-02 und WR-01: Die Notfallnummer darf nicht mehr mit den Worten „Emergency Contact“ angegeben werden. Es sind die Worte „24-hour-number“ vorgeschrieben.
Turkish Airlines:
TK-02: Die Notfallnummer braucht nicht mehr auf der Außenseite des Versandstücks angegeben werden.
Änderungen in den IATA-Gefahrgutvorschriften können auch direkt auf der Seite der IATA nachgelesen werden: https://www.iata.org/publications/Pages/form-dgr-significant-changes.aspx
Haben Sie Fragen zu den geltenden Beförderungsvorschriften oder sogar ein konkretes Anliegen mit Bezug auf Luftverkehr? Melden Sie sich einfach telefonisch oder per E-Mail.
Neuerungen im Gefahrgutrecht 2020 für alle Verkehrsträger
IATA PK 1 Versender – Gefahrgut im Luftverkehr
IATA PK 2 Verpacker – Gefahrgut im Luftverkehr
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12/19: Bitte beachten Sie die geänderten Regelungen in den IATA-Vorschriften zur Notfallnummer
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