Neue Einstufung von ökotoxischen Abfällen – Graubereich fällt weg

Mittlerer Abstand

Karen Rüffer

Veröffentlicht am 03.07.2018

Mittlerer Abstand

Bislang stellte die Einstufung von ökotoxischen Abfällen immer einen gewissen Graubereich dar. Dieser wurde mit der Änderung von Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG nun geschlossen. Diese Art von Abfall wird nun über H-Sätze definiert.

Stichtag 5. Juli 

Die Änderung tritt zum 5. Juli 2018 in Kraft. Alle Abfälle, auf die die gefahrenrelevante Eigenschaft „HP 14 ökotoxisch“ zutrifft, sind ab dann als gefährliche Abfälle einzustufen.

H-Sätze und Abfalleinstufung

Es sind alle Abfälle betroffen, deren Inhaltsstoffe nun neu den H-Sätzen H420, H400, H410, H411 oder H412 zugeordnet werden.

Je nach Definition in Anhang III müssen die ökotoxischen Stoffe allerdings in bestimmten Konzentrationen im Abfall vorhanden sein, damit der Abfall als gefährlich gemäß der Eigenschaft HP 14 eingestuft wird.

Nach Klärung der Gefährlichkeit kann die weitere Abfalleinstufung nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) vorgenommen werden.

Empfehlung

Wir empfehlen Ihnen bei Bedarf Ihre bisherige Abfalleinstufung zu überprüfen, um auch nach dem 5. Juli compliant zu sein.

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Weitere Informationen

Zuletzt bearbeitet am 03.07.2018

Abstrakt

Neue Einstufung von ökotoxischen Abfällen – Graubereich fällt weg (Umweltschutz)

07/18: Durch die Änderung von Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG ist die Einstufung von ökotoxischen Abfällen nun eindeutig geregelt. Diese Art von Abfall wird nun über H-Sätze definiert.

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