Vivien Gutknecht, REACH, UMCO-Hamburg – veröffentlicht am 6. November 2019
Dem zweiten REACH-Review [2] der EU-Kommission aus 2017 (Art. 117 REACH-VO) kann entnommen werden, dass die Umsetzung der REACH-VO größtenteils erfolgreich war, es aber in bestimmten Bereichen wie z. B. der Dossier-Qualität noch Verbesserungsbedarf gibt. Daher wurde ergänzend zur EU-Kommissionsarbeit das Projekt der „REACH-Weiterentwicklung“ ins Leben gerufen.
Das Projekt [3] gliedert sich in zehn Teilprojekte, die durch verschiedene Institute [4],[5],[6], Sonderforschungsgruppen [7] und Beratungsunternehmen [8] bearbeitet werden. Durch die Unterstützung des Projektes sollen vorhandene Mängel bei der Umsetzung der REACH-VO gefunden, analysiert und im Anschluss gezielt Verbesserungsvorschläge entwickelt werden. Weiterhin im Fokus steht die Weiterentwicklung der REACH-VO im Hinblick auf das internationale Registrierungsmanagement, immer mit dem obersten Ziel den Umgang mit Chemikalien sicherer zu machen.
Insgesamt gibt es zehn Arbeitspakete (AP), die in verschiedenen Zeiträumen bearbeitet werden. Wann die Arbeiten an den Teilprojekten abgeschlossen sein sollen bzw. ob sie es schon sind und wann die Berichte auf der UBA-Webseite dazu veröffentlicht werden, kann der Webseite3 des Projektes entnommen werden.
Der Bericht wurde im Oktober 2019 auf der UBA-Webseite [9] veröffentlicht. Die veröffentlichte Studie zeigt, ausgehend von den aktuellen (bis 2018) notwendigen Ausgaben der ECHA, mögliche Ideen zur Finanzierung der ECHA in Hinblick auf die Umsetzung der REACH- und CLP-VO. Die Vorschläge werden bei der Diskussion auf EU-Ebene berücksichtigt.
Die Konzepte beziehen sich auf folgende Zeiträume:
Folgende mögliche Konzepte wurden ausgearbeitet:
Bei den in den Berichten veröffentlichen Vorschlägen handelt es sich nicht um Maßnahmen die gesetzt sind. Die Ideen und Konzepte werden auf EU-Basis mit in Diskussionen einfließen und möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt (teil-)umgesetzt werden.
Wenn Sie von REACH betroffen sind − entweder durch eine bereits getätigte Registrierung oder durch eine geplante − dann sollten Sie sich mit den verschiedenen Berichten zu den bereits veröffentlichten Arbeitspaketen des Projektes beschäftigen. So behalten Sie das Thema der Weiterentwicklung von REACH im Auge.
Wir führen für Sie federführende sowie Co-Registrierungen durch und betreuen Sie bei Bedarf darüber hinaus nach der Registrierung, auch im Bereich der Dossier-Aktualisierung. Gern informieren wir Sie regelmäßig über Änderungen der Aktualisierungsverpflichtungen.
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11/19: Sie sind über den Bericht [1] bezüglich der ECHA-Finanzierungsoptionen gestolpert? Sie fragen sich, ob Sie Ihre Registrierungsdossiers nun gesetzlich periodisch aktualisieren müssen und wie die Updategebühr aussehen wird?
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