Vorschläge und Umsetzungsstrategien für die REACH Weiterentwicklung nach 2018

Vivien Gutknecht, REACH, UMCO-Hamburg – veröffentlicht am 6. November 2019

Dem zweiten REACH-Review [2] der EU-Kommission aus 2017 (Art. 117 REACH-VO) kann entnommen werden, dass die Umsetzung der REACH-VO größtenteils erfolgreich war, es aber in bestimmten Bereichen wie z. B. der Dossier-Qualität noch Verbesserungsbedarf gibt. Daher wurde ergänzend zur EU-Kommissionsarbeit das Projekt der „REACH-Weiterentwicklung“ ins Leben gerufen.

Vorschläge und Umsetzungsstrategien für die REACH Weiterentwicklung

Ziele des Projektes „REACH-Weiterentwicklung“

Das Projekt [3] gliedert sich in zehn Teilprojekte, die durch verschiedene Institute [4],[5],[6], Sonderforschungsgruppen [7] und Beratungsunternehmen [8] bearbeitet werden. Durch die Unterstützung des Projektes sollen vorhandene Mängel bei der Umsetzung der REACH-VO gefunden, analysiert und im Anschluss gezielt Verbesserungsvorschläge entwickelt werden. Weiterhin im Fokus steht die Weiterentwicklung der REACH-VO im Hinblick auf das internationale Registrierungsmanagement, immer mit dem obersten Ziel den Umgang mit Chemikalien sicherer zu machen.

Die Arbeitspakete des Projektes 

Insgesamt gibt es zehn Arbeitspakete (AP), die in verschiedenen Zeiträumen bearbeitet werden. Wann die Arbeiten an den Teilprojekten abgeschlossen sein sollen bzw. ob sie es schon sind und wann die Berichte auf der UBA-Webseite dazu veröffentlicht werden, kann der Webseite3 des Projektes entnommen werden.

Mögliche Finanzierungsoptionen der ECHA (AP 7)

Der Bericht wurde im Oktober 2019 auf der UBA-Webseite [9] veröffentlicht. Die veröffentlichte Studie zeigt, ausgehend von den aktuellen (bis 2018) notwendigen Ausgaben der ECHA, mögliche Ideen zur Finanzierung der ECHA in Hinblick auf die Umsetzung der REACH- und CLP-VO. Die Vorschläge werden bei der Diskussion auf EU-Ebene berücksichtigt.

Die Konzepte beziehen sich auf folgende Zeiträume:

  • kurzfristig (bis 2023)
  • mittelfristig (bis 2028)
  • langfristig (bis 2032 ‑ 2035).

 

Folgende mögliche Konzepte wurden ausgearbeitet:

  • Ersetzen der Registrierungsgebühr durch eine jährlich verpflichtende Gebühr für alle Registranten
    - Zweck: Deckung der laufenden Kosten der ECHA
  • Wiederkehrende Verpflichtung zur Aktualisierung von Registrierungsdossiers (Update)
    - Ziel: Erhöhung der Informationsqualität und Generierung eines Einkommens für die ECHA
  • Gebühren für Dossier‑Updates nach Dossier-Bewertungen durch die ECHA
    - Zweck: Weitergabe der Kosten einer Dossier‑Bewertung an die Registranten, deren Dossiers nicht gesetzeskonform sind
    - Die Gebührenhöhe soll mit nicht-konformen Endpunkten korreliert werden

 

Bei den in den Berichten veröffentlichen Vorschlägen handelt es sich nicht um Maßnahmen die gesetzt sind. Die Ideen und Konzepte werden auf EU-Basis mit in Diskussionen einfließen und möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt (teil-)umgesetzt werden.

Empfehlung

Wenn Sie von REACH betroffen sind − entweder durch eine bereits getätigte Registrierung oder durch eine geplante − dann sollten Sie sich mit den verschiedenen Berichten zu den bereits veröffentlichten Arbeitspaketen des Projektes beschäftigen. So behalten Sie das Thema der Weiterentwicklung von REACH im Auge.

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Abstrakt

Vorschläge und Umsetzungsstrategien für die REACH Weiterentwicklung nach 2018 (REACH)

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