Mittlerer Abstand
Julia Hunke
Veröffentlicht am 18.05.2017
Mittlerer Abstand
Hamburg, 18. Mai 2017 - Das lange Warten hat ein Ende und das ziemlich überraschend: Die neue bundesweite Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) wurde am 21. April beschlossen und ist bereits ab dem 1. August rechtlich bindend. Die bisher geltenden Länderregelungen treten somit zu diesem Zeitpunkt außer Kraft und der einheitliche gesetzliche Rahmen ist verbindlich gültig.
„Genauso spontan wie der Beschluss zur neuen Verordnung kam, haben wir uns entschlossen ein Seminar zu diesem Thema anzubieten. In der vierstündigen Veranstaltung „AwSV - Die neue Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffe“ geben wir einen fundierten Überblick über zu treffende Maßnahmen und anstehende Veränderungen.“, so Sylvia Häfeli, Rechtsexpertin bei der UMCO und ergänzt: „Wir stellen mit Ihnen gemeinsam das alte VAwS der neuen Verordnung gegenüber und besprechen die praktische Relevanz für Ihren Betrieb. Bringen Sie gerne Ihre Praxisbeispiele mit.“
Die nächste von fünf Veranstaltungen findet am 6. Juni 2017 in Hamburg statt und die Kosten pro Teilnehmer liegen bei 595,00 Euro. Buchen Sie bequem per Internet ihren Wunschtermin, oder rufen Sie uns unter: +49 (0)40 / 555 546 300 an und wir besprechen die Details. Wir freuen uns von Ihnen zu hören!
Da Anlagenbetreiber für die ordnungsgemäße Instandhaltung einer AwSV-Anlage verantwortlich sind, stellt sich die Frage, welche organisatorischen Maßnahmen getroffen werden müssen, um industrielle und gewerbliche Betriebe rechtlich abzusichern. Neben der Einstufung in drei Wassergefährdungsklassen (WGK) sind die sicherheitstechnischen Anforderungen an Anlagen und zahlreiche weitere Punkte überarbeitet worden. Damit Sie keinen davon aus den Augen verlieren, ist die Fachkenntnis von Experten ratsam.
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Zuletzt bearbeitet am 18.05.2017
Hamburg, 18. Mai 2017 - Das lange Warten hat ein Ende und das ziemlich überraschend: Die neue bundesweite Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) wurde am 21. April beschlossen und ist bereits ab dem 1. August rechtlich bindend. Die bisher geltenden Länderregelungen treten somit zu diesem Zeitpunkt außer Kraft und der einheitliche gesetzliche Rahmen ist verbindlich gültig.
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