Beschreibung
Wer bestimmte gefährliche Stoffe oder Gemische an gewerbliche Anwender abgibt, muss dafür sachkundige oder mindestens beauftragte Personen einsetzen. Die beauftragten Personen sind hierfür gemäß § 8 Absatz 2 ChemVerbotsV jährlich zu belehren.
In der Praxis ist die sachkundige Person direkt im Unternehmen beschäftig oder kann extern beauftragt werden. Letzteres ist nur möglich, wenn die Abgabe ausschließlich an berufsmäßige Verwender oder Wiederverkäufer erfolgt.
Als sachkundige Person übernehmen wir die jährliche Schulung für Sie – online, vor Ort oder in unseren Räumlichkeiten. Die Inhalte ergeben sich aus den Vorgaben der ChemVerbotsV sowie weiterer relevanter Rechtsvorschriften und werden auf Ihre betrieblichen Gegebenheiten und Ihr betroffenes Produktportfolio abgestimmt.
Vorteile
- Stoffspezifisches Wissen: Ihre betriebsinternen Beauftragten wissen, welche Stoffe und Gemische der ChemVerbotsV unterliegen und welche Anforderungen bei der Abgabe an gewerbliche Anwender berücksichtigt werden müssen
- Bedarfsgerechte Themenwahl: Inhalte abgestimmt auf Ihr Produktportfolio
- Sicher im Umgang mit Vorschriften: Überblick über gesetzliche Anforderungen und regulatorische Prozesse
- Praxisnah & aktuell: Antworten auf häufige Fragen rund um die ChemVerbotsV
- Direkt umsetzbar: Die Abgabe an gewerbliche Anwender darf anschließend eigenständig durchgeführt werden
- Beratungsexpertise inklusive: Belehrung durch erfahrene Expert*innen mit langjähriger Beratungspraxis
- Vertraulicher Rahmen: Raum für sensible Fragen und betriebsinterne Besonderheiten
- Effizient & flexibel: online oder in Präsenz, mit nur den Inhalten, die für Sie relevant sind
Zielgruppen
- betriebsinterne beauftragte Personen, die mit der Abgabe betraut sind und die damit verbundenen Pflichten umsetzen
Inhalte
- Gesetzliche Grundlagen (CLP, REACH und ChemVerbotsV)
- Begriffsdefinitionen
- Einstufung und Kennzeichnung (Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien)
- Informationen Gefahrenabwehr und Erste Hilfe
Zeit und Ort
Die jährliche Belehrung firmeninterner beauftragter Personen dauert normalerweise
- eingeschränkt ca. 1,5 bis 2 Std.*
- umfassend ca. 2,5 bis 3 Std.**
Haben Sie andere Vorstellungen, sprechen Sie uns gern an.
Sie können diese Belehrung bei Ihnen im Haus, in unseren Räumlichkeiten oder online durchführen.
*ohne Biozide und Pflanzenschutz
** mit Biozide und Pflanzenschutz