Stand: 1. Juli 2021
Die Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur zulässig, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ausgenommen sind Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht für beide Parteien insbesondere auch dann, wenn
UMCO ist berechtigt, zur Durchführung des Auftrages Dritte einzuschalten.
UMCO behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies durch Gesetzesänderungen, Änderung der Rechtsprechung oder der wirtschaftlichen Verhältnisse erforderlich wird und dies den Auftraggeber nicht wider Treu und Glauben benachteiligen. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB werden mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden der geänderten AGB durch Benachrichtigung in Textform (auch E-Mail) mitgeteilt. Die Änderungen oder Ergänzungen der AGB werden dargestellt und erläutert. Sie gelten als genehmigt, wenn ein Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe in Textform Widerspruch einlegt. Die Auftraggeber werden auf ihr Widerspruchsrecht und auf die Folge bei fehlendem Widerruf in der Mitteilung besonders hingewiesen. Widerspricht ein Auftraggeber der Änderung oder Ergänzung, so kann der Vertrag durch ordentliche Kündigung beendet werden. Nimmt der Benutzer die bestellten Leistungen unter den geänderten Bedingungen weiterhin in Anspruch, so gelten diese als vereinbart.
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