Arbeitssicherheit

Gesunde und motivierte Mitarbeitende sind ein wichtiger Erfolgsfaktor. Gerade in Zeiten veränderter Arbeitsabläufe, neuer Technologien und zunehmender Belastung für alle kann ein umfassender Arbeits- und Gesundheitsschutz Unfälle verhindern und Mitarbeitende zu eigenverantwortlichem Handeln ermutigen.

Unsere Expert*innen zeigen Ihnen wie Sie die gesetzlichen Vorschriften in Ihrem Unternehmen praxisnah umsetzen können. Wir beraten Sie bei der sicheren Gestaltung von Anlagen, Arbeitsstätten und -abläufen. 

Nutzen Sie unsere breite Kompetenz im Bereich Arbeitssicherheit – für gesunde und motivierte Mitarbeitende und Ihren unternehmerischen Erfolg.

Zwei Sicherheitsschilder zeigen die Pflicht zum Tragen von Schutzhelm und Sicherheitsschuhen

Unsere Leistungen im Bereich Arbeitssicherheit

Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) gemäß ASiG

  • Erfüllung der Aufgaben gemäß DGUV Vorschrift 2
  • Beratung bei der Maßnahmenentwicklung nach STOP Hierarchie
  • Unterstützung bei der Ausfertigung von Dokumenten (Betriebsanweisungen, Gefahrstoffverzeichnis etc.)
  • Orientierende Messungen von Lärm und Beleuchtung
  • Ansprechpartner bei  allen Änderungen im Arbeitssystem - von der Planung bis zur Implementierung

Gefährdungsbeurteilungen

  • Umgang mit Gefahrstoffen (z. B. Lagerung, Verwendung)
  • Explosionsgefährdungen (überwachungsbedürftige Anlage)
  • Sicherer Umgang mit Maschinen (Betreiberpflichten)
  • Physische Belastungen (z. B. Heben, Tragen, Zwangshaltungen)
  • Psychische Belastungen

Gefahrstoffmanagement

  • Erstellung und Pflege eines Gefahrstoffverzeichnisses
  • Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG)
  • Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für die Tätigkeit mit krebserzeugend Gefahrstoffen
  • Maßnahmen zur Expositionsverringerung

Brand- und Explosionsschutz

  • Festlegung von explosionsgefährdeten Bereichen (Zonen-Einteilung)
  • Gefährdungsermittlung/-beurteilung
  • Zündquellenanalyse
  • Erstellung von Explosionsschutzdokumenten
  • Brandschutzmaßnahmen
  • Erstellung eines Alarm-, Flucht- und Rettungsplans

 Betriebsanweisungen

  • Erstellung von Betriebsanweisungen / Gefahrstoffbetriebsanweisungen

Schulungen / Unterweisungen

  • Im Rahmen von Unterweisungen nach ArbSchG, BetrSichV GefStoffV etc.
  • Allgemeine oder spezielle Gefahrstoffe
  • Explosionsschutz
  • Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Eventuelle Betriebsspezifika werden im Vorwege abgeklärt und in der Schulung berücksichtigt

Helpline

  • Schneller Rückgriff auf das Wissen der UMCO
  • Anfragen werden per Telefon oder E-Mail entgegengenommen und bearbeitet
  • Beratung zu rechtlichen Anforderungen im Bereich Health, Safety und Environment
  • Beratung zu chemikalienrechtlichen Anforderungen

Das macht uns zu Ihrem idealen Partner

"Mit unserer langjährigen Erfahrung in produzierender Industrie und großen Logistikunternehmen finden wir pragmatische Lösungen für die weitere Verbesserung Ihrer Arbeitssicherheit. Dabei achten wir immer auf die richtige Balance zwischen den rechtlichen Anforderungen und Ihren betrieblichen Gegebenheiten. Hierbei ist uns die Kommunikation mit allen Beteiligten sehr wichtig, da nur gemeinsame Lösungen langfristig erfolgreich sein können. Wir freuen uns darauf, mit Ihnen zusammen Ihre Prozesse mit Blick auf die Sicherheit weiter zu optimieren."

Dr. Andreas Timmann | Experte für Arbeitssicherheit

Ihr Wissensvorsprung mit unseren Arbeitsschutz-Seminaren 

Sicherheitsdatenblatt vor Gefahrgutetiketten mit Flammen- und Totenkopfsymbol.

Lesen und Verstehen von Sicherheitsdatenblättern im Betrieb

1 Termin

Wir bringen Sie als Nichtexpert*in in die Lage, die entscheidenden Informationen sowie auch fehlerhafte Angaben auf einem Sicherheitsdatenblatt zu erkennen.

Mit unserem Blog rund um Arbeitsschutz immer gut informiert

Fragen & Antworten zur Arbeitssicherheit

Adressat des gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerkes ist immer der Arbeitgeber. Er hat die Hauptverantwortung. Er muss den Arbeitsschutz im Betrieb organisieren, Gefährdungsbeurteilungen durchführen, Unterweisen und auf die Einhaltung der Vorschriften achten.

In der Praxis werden diese Aufgaben im Line-Management an die Vorgesetzten delegiert, diese Delegation muss mit Kompetenz und Budget verknüpft sein, um wirksam zu sein. Hierfür sind Stellenbeschreibungen nützlich und sinnvoll. Die Kontrollpflicht verbleibt dabei immer beim Arbeitgeber.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin sollen Arbeitgeber und Führungskräfte bei allen Fragen rund um Arbeitsschutz bzw. Gesundheitsschutz beraten und unterstützen.

Damit das System funktioniert, haben die Beschäftigten in den Betrieben eine Mitwirkungspflicht, dass sie den (sinnvollen) Vorgaben entsprechend arbeiten.

Eine Gefährdungsbeurteilung ist die gesetzlich vorgeschriebene, systematische Dokumentation potenzieller Gefahren am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Erkrankungen durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Sie ist ein zentrales Instrument des Arbeitsschutzes und muss von jedem Arbeitgeber, unabhängig von der Betriebsgröße, für alle Arbeitsplätze und Tätigkeiten durchgeführt werden. Sie umfasst die Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen (physisch und psychisch), das Ableiten von Schutzmaßnahmen, deren Umsetzung sowie die Überprüfung der Wirksamkeit mit den Zielen der Risikominimierung, der Einhaltung von Arbeitsschutzgesetzen und einer Senkung von Ausfallzeiten. Die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen sind die §§ 5, 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Je nach Branche eines Betriebes können weitere spezifische Verordnungen eine zusätzliche Betrachtung potenzieller Gefährdungen fordern (z. B. Gefahrstoffverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Biostoffverordnung etc.).

Die Gefährdungsbeurteilung wird grundsätzlich vor Aufnahme einer Tätigkeit benötigt und ist Pflicht für jeden Arbeitgeber. Zusätzlich sind Gefährdungsbeurteilungen bei Änderungen der Arbeitsbedingungen oder nach Unfällen anzupassen, bzw. anlassbezogen zu erstellen, wenn neue Arbeitsmittel oder Gefahrstoffe eingeführt werden, sich Arbeitsabläufe ändern oder neue gesetzliche Vorgaben relevant werden.

Die Abkürzung „ASA“ steht im Arbeitsschutzrecht für „Arbeitsschutzausschuss“. Dieser Ausschuss ist ein betriebliches Gremium im Sinne des § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), das sich mit sämtlichen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Unternehmen befasst. Die Bildung eines Arbeitsschutzausschusses ist in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten gesetzlich vorgeschrieben.

Zu den Mitgliedern des Arbeitsschutzausschusses gehören danach:

Der Arbeitsschutzausschuss hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Beratung aller Themen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung
  • Unterstützung des Arbeitgebers bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Erörterung und Initiierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz
  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, Betriebsrat, Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten und Sicherheitsbeauftragten

Der Arbeitsschutzausschuss tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen.

Die Vorgaben aus den technischen Regeln sind nicht rechtlich bindend. Allerdings konkretisieren sie die verbindlichen Anforderungen aus Gesetzen und Verordnungen (z. B. ASR die Arbeitsstättenverordnung, TRBS die Betriebssicherheitsverordnung, TRGS die Gefahrstoffverordnung). Sie geben den aktuellen Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstiger gesicherter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse wieder.

Sofern die Vorgaben aus den technischen Regeln umgesetzt werden, wird davon ausgegangen, dass die Anforderungen aus Gesetzen und Verordnungen erfüllt werden. Dies ist die sogenannte Vermutungswirkung. Der Arbeitgeber darf andere Lösungen wählen. In diesen Fällen muss er nachweisen, dass seine Lösungen mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

Erarbeitet werden die technischen Regeln von Fachausschüssen. Mitglieder sind Vertreter von Arbeitgebern, Gewerkschaften, Landesbehörden und Unfallversicherungsträgern sowie technisch-wissenschaftliche Sachverständige.

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