Damit Sie Ihre Pflanzenschutzprodukte in der EU auf dem Markt bereitstellen dürfen, müssen Sie etliche Vorgaben der Pflanzenschutzverordnung (EU) Nr. 1107/2009 (PPPR) erfüllen. Das beinhaltet nicht nur Kennzeichnungsverpflichtungen, sondern auch Wirkstoffgenehmigungen und Produktzulassungen.
Gemeinsam finden wir genau die richtige Strategie, um Ihr Produktportfolio auf die Vermarktungsanforderungen abzustimmen und arbeiten mit Ihnen an der Umsetzung.
Egal, ob Wirkstoffgenehmigungen oder Produktzulassungen von Pflanzenschutzprodukten - mit uns haben Sie einen starken Partner an der Seite.