Pflanzenschutz
Damit Sie Ihre Pflanzenschutzprodukte in der EU auf dem Markt bereitstellen dürfen, müssen Sie etliche Vorgaben der Pflanzenschutzverordnung (EU) Nr. 1107/2009 (PPPR) erfüllen. Das beinhaltet nicht nur Kennzeichnungsverpflichtungen, sondern auch Wirkstoffgenehmigungen und Produktzulassungen.
Gemeinsam finden wir genau die richtige Strategie, um Ihr Produktportfolio auf die Vermarktungsanforderungen abzustimmen und arbeiten mit Ihnen an der Umsetzung.
Egal, ob Wirkstoffgenehmigungen oder Produktzulassungen von Pflanzenschutzprodukten – mit uns haben Sie einen starken Partner an der Seite.
Unsere Pflanzenschutz-Dienstleistungen
Wirkstoff- und Grundstoffgenehmigungen sowie Zulassungen von Pflanzenschutzprodukten im Rahmen der EU PPPR
- Strukturierung von Genehmigungs- und Zulassungsprojekten sowie Behördenkommunikation
- Entwicklung von Zulassungsstrategien und Datenlückenanalyse
- Recherche und Bewertung von Literatur
- Dossiererstellung in allen notwendigen Formaten
- Studienzusammenfassungen und Statements
- Vorläufige Risikobewertungen zur Strategieentwicklung
- Expositions- und Risikobewertungen für Mensch und Umwelt
- Bewertung von endokrinen Disruptoren (ED)
- Einordnung von Stoffidentitäten und technischer Äquivalenz
- Entwicklung von Teststrategien und Unterstützung bei der Beauftragung
- Studienmonitoring
Seminare, Webinare und Workshops
- Auf Anfrage firmenspezifische Workshops und interne Seminare.
Darum sind wir die richtige Wahl für Sie
„Die Pflanzenschutzverordnung bringt komplexe Anforderungen mit sich – wir bringen Klarheit. Mit unserem Fachwissen und praxisnaher Beratung begleiten wir Sie sicher durch die regulatorischen Vorgaben und sorgen für eine dauerhafte Compliance.“
Dr. Mandy Schneider | Pflanzenschutz-Expertin
Fragen & Antworten rund um Pflanzenschutz
Pflanzenschutzmittel sind Produkte, die dazu bestimmt sind, Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen zu schützen, das Wachstum zu beeinflussen oder unerwünschte Pflanzen zu bekämpfen. Die rechtliche Definition ergibt sich aus der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009.
Bereits seit 2011 wird die Genehmigung von Wirkstoffen und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln durch die EU-Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkerbringen von Pflanzenschutzmitteln geregelt. Hier sind u.a. die Datenanforderungen für Zulassungsverfahren, Auschlusskriterien für Wirkstoffe oder auch eine Negativliste an nicht mehr verkehrsfähigen Stoffen aufgeführt.
Alle in der EU auf den Markt gebrachten Pflanzenschutzprodukte müssen den Anforderungen dieser Verordnung gerecht werden.
In Deutschland werden diese Regelungen durch das Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) in nationales Recht übertragen.
Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln werden national in jedem EU-Mitgliedsstaat erteilt, in dem sie vermarktet oder verwendet werden sollen. In jedem Land muss daher eine Zulassung vorliegen.
Im Rahmen des Zulassungsverfahrens ist die EU in drei Zonen für die Bewertung von Pflanzenschutzmitteln unterteilt worden. Innerhalb dieser Zonen können die Zulassungen durch entsprechend geregelte Verfahren leichter in andere Mitgliedsstaaten übertragen werden. Sollte ein Pflanzenschutzmittel in einem Mitgliedsstaat bereits zugelassen sein, kann eine Zulassung auch zu einem späteren Zeitpunkt in einem Land der Zone beantragt und im Wege der gegenseitigen Anerkennung erteilt werden.
Das Verfahren baut auf den Ergebnissen der Genehmigung des Wirkstoffs durch die Europäische Kommission auf und beinhaltet u.a. alle Inhaltsstoffe, die Festlegung von Grenzwerten und die Bewertung der Exposition.
In Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für Pflanzenschutzprodukte zuständig. In Zulassungsverfahren sind außerdem das Umweltbundesamt, das Bundesinstitut für Risikobewertung sowie das Julius Kühn-Institut eingebunden.
Auf europäischer Ebene ist die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) für alle Themen rund um die Verordnung für Pflanzenschutzprodukte zuständig
Pflanzenschutzmittel müssen gemäß CLP-Verordnung gekennzeichnet sein. Zusätzlich gelten spezifische Anforderungen aus dem Pflanzenschutzrecht, z. B. Anwendungsbestimmungen, Gefahrenhinweise und Zulassungsnummern.