GB SDBs nach dem Brexit

Gefahrstoffe

Leon Wasserfall, Gefahrstoffmanagement, UMCO-Hamburg – veröffentlicht am 27. April 2021

Der Brexit ist vollzogen und es wird sich viel mit UK-REACh beschäftigt. Der Fokus liegt meist auf den Pflichten bezüglich der Registrierungen von Stoffen. Doch auch die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern ist in der REACh-Verordnung geregelt (Anhang II). Da dieser für den geschäftlichen Alltag sehr wichtige Aspekt oft vernachlässigt oder fälschlicherweise der CLP-Verordnung zugeordnet wird, werfen wir einen Blick auf den aktuellen Stand zur Erstellung von britischen SDBs.

Was hat sich durch den Brexit für Sicherheitsdatenblätter geändert?

Die (GB) CLP-Verordnung und das SDB

Obgleich der Inhalt und Aufbau von Sicherheitsdatenblättern in der REACh-VO ((EC)1907/2006) geregelt ist, sind in der CLP-VO (Classification, Labelling and Packaging; (EG) Nr. 1272/2008) einige Grundlagen wie auch weitere Verpflichtungen geregelt. Dies betrifft beispielweise die Einstufung von Stoffen, die Piktogramme, H- und P-Sätze sowie die Meldung an die nationalen Giftnotrufzentren (Artikel 45). Da die CLP-VO EU-Recht ist, braucht Großbritannien auch hierfür nach dem Brexit eine eigene Gesetzgebung.

Die gute Nachricht ist, dass die CLP-Verordnung zum jetzigen Zeitpunkt weitgehend ins britische Recht übernommen wurde. Es wird also die gleiche GHS-Adaption wie in der EU verwendet und auch die EUH-Sätze bleiben – sogar unter dem Namen – in Verwendung. Auch der Umgang mit stoffspezifischen Einstufungen gleicht dem der EU. So wurden alle harmonisierten Einstufungen bis zum 31.12.2020 in die mandatory classification list (MCL) übernommen. Neue verpflichtende Einstufungen werden in Zukunft von der britischen Health and Safety Executive (HSE) beschlossen. Hier sind die aktuellen Einträge als Excel-Liste einsehbar. Analog zur EU sind die 14. Und 15. ATP mit übernommen worden. Die 17. ATP ist nach dem Austritt Großbritanniens in die EU CLP-VO aufgenommen worden und findet sich somit nicht in dem britischen Äquivalent wieder. Auch das C&L Inventory soll in eine britische Version überführt werden. Dabei werden ebenfalls alle europäischen Einträge bis zum 31.12.2020 übernommen. Neue Einträge müssen an die HSE gemeldet werden. Einsehbar ist die vorgesehene GB-CLP notification database bisher jedoch noch nicht.

Ein UFI für Großbritannien?

Die Meldung an die Giftnotrufzentralen wird in Großbritannien anders gehandhabt als in der EU. Ein UFI darf zwar im SDB angedruckt werden. Dies ist aber nicht verpflichtend. Generell ist die Meldung freiwillig und erfolgt durch das Zusenden des Sicherheitsdatenblatts an den UK National Poisons Information Service (NPIS, sds.npis@nhs.net). Abweichend gilt in Nordirland die EU CLP-VO, so dass bei gefährlichen Gemischen eine EU PCN-Meldung durchgeführt werden muss. Da Nordirland jedoch nicht Teil der EU ist, haben die Behörden keinen Zugriff auf die Datenbank der ECHA. Entsprechend muss die Meldung zunächst bei der ECHA durchgeführt und anschließend als .i6z-Datei exportiert und an das NPIS geschickt werden. Beachten Sie hierfür auch die Informationen des NPIS.

Auswirkungen des UK-REACH auf das SDB

Wie auch bei der GB-CLP liegt für das UK-REACh noch keine vollständige Fassung vor. Da die europäische Verordnung grundsätzlich übernommen wurde, ist bisher nur eine Änderungsverordnung veröffentlicht worden. Diese benennt schlicht alle Punkte, bei denen das neue GB-Recht von dem der EU abweicht. Die Änderungen am Annex II, welcher den Aufbau des Sicherheitsdatenblatts betrifft, passen auf etwa eine A4 Seite und sind im Wesentlichen kosmetischer Natur.

So wird an diversen Stellen das Wort „Union“ gestrichen und Verweise auf europäisches Recht durch die britischen Äquivalente ersetzt. Schon vorher anzugebende nationale Aspekte wie Arbeitsplatzgrenzwerte müssen selbstverständlich weiterhin im SDB enthalten sein.  

Die für den Geschäftsalltag vermutlich weitreichendste Änderung ist jedoch die Verpflichtung der Angabe einer britischen Adresse und Telefonnummer im SDB und auf dem Etikett (siehe dazu das CLP Webinar der HSE ab Minute 18 und auch unser letztes UK REACh Q&A). Dies kann entweder eine Niederlassung in Großbritannien, ein OR oder der Importeur selbst sein. Eine zusätzliche Angabe einer EU-Adresse ist zulässig, solange es die Übersichtlichkeit nicht stört.

Weitere Informationen

Empfehlung

Generell gilt, dass die genannten Pflichten demjenigen obliegen, der ein Produkt auf dem britischen Markt platziert. Im Falle eines Imports nach Großbritannien ist also der Importeur in der Pflicht und nicht der EU-ansässige Exporteur. Dennoch kann es sich anbieten rechtskonforme SDBs für den britischen Markt zur Verfügung zu stellen, da einige Kunden gegebenenfalls nicht die Möglichkeiten oder das Interesse haben, diese selbst zu erstellen. Gehen Sie am besten proaktiv auf Ihre Kunden in Großbritannien zu, klären Sie den Handlungsbedarf ab und kümmern Sie sich frühzeitig um GB-CLP konforme SDBs, da diese beim Import unmittelbar verfügbar sein müssen. Einen Sonderfall stellt Nordirland dar. Dieses gehört zwar ebenfalls zum Vereinigten Königreich, hier gilt jedoch weiter die EU-Gesetzgebung.

Haben Sie konkrete Fragen? Dann schreiben Sie uns gern eine E-Mail oder rufen Sie an. Eine Bitte hätten wir dabei: Da unsere Helpline täglich viele verschiedene Fragen klärt, wäre es prima, wenn Sie als Referenz den Titel des Blogartikels angeben würden. Herzlichen Dank. 

blog.helpline@umco.de +49 (0)40 / 555 546 333

 

Gern halten wir Sie auf dem Laufenden. Abonnieren Sie hierzu einfach unseren Fach-Newsletter und erhalten Sie so ein mal im Monat die akuellen Meldungen aus unserem Blog auf Ihren PC oder Handy. Der Fach-Newsletter ist kostenfrei und kann jederzeit wieder gekündigt werden.

Hier Anmelden zum Fachnewsletter

Unsere Dienstleistungen

Das Gefahrstoffmanagement der UMCO erstellt Sicherheitsdatenblätter für Ihre Stoffe und Gemische. Durch unsere weltweites Kooperationsnetzwerk können wir global agieren und unterstützen. Ob Sie ein SDB für den europäischen Markt benötigen oder Ihnen an internationalen Sicherheitsdatenblättern gelegen ist – wir sind Ihr Ansprechpartner. Melden Sie sich gern via E-Mail oder telefonisch!

vertrieb@umco.de +49 (0)40 / 555 546 360

Passende Seminare

Sachkunde Sicherheitsdatenblätter nach REACH-Verordnung (EG) Nr. (1907/2006), Anhang II

  • Seminar: Sie erlangen die Sachkunde für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II.
  • Termine: Aktuelle Termine finden Sie auf akademie.umco.de

 

Sachkunde Sicherheitsdatenblätter Update

  • Online-Seminar: Frischen Sie Ihr bereits vorhandenes Fachwissen auf und vertiefen Sie Ihre Sachkunde zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern in unserem Online-Format. Melden Sie sich gleich an!
  • Termine: Aktuelle Termine finden Sie auf akademie.umco.de

 

Weiterbildung vis-à-vis oder remote – wir können beides!

Unsere Akademie ist für Präsenzseminare geöffnet und erwartet Sie mit einem erprobten Hygienekonzept.

Damit Sie auch vom Homeoffice mit all den Informationen versorgt werden, die Sie brauchen, um sicher und effizient zu arbeiten, bieten wir Webinare und Online-Workshops an! Sie suchen nach einer spezifischen Schulung oder Unterweisung? Vieles lässt sich digital oder Inhouse darstellen. Sprechen Sie uns an!

Über unseren Akademie Newsletter halten wir Sie gern auf dem Laufenden.

Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!

Die UMCO als Partner

Seit fast vier Jahrzehnten ist die UMCO GmbH als führendes Beratungsunternehmen für Chemical-Compliance-Lösungenetabliert. Wenn es um komplexe Anforderungen im Umgang mit chemischen Produkten und deren weltweite Vertriebsfähigkeit geht, sind unsere 80 Mitarbeitenden an den Standorten Hamburg und Köln genau die richtigen Ansprechpartner!

Ob Chemie, Pharma, Logistik oder verarbeitende Industrie – unsere rund 1.000 Kunden profitieren von unseren globalen
Branchenkenntnissen, unseren erfahrenen und hochqualifizierten Mitarbeitern und nicht zuletzt von unserem hohen Anspruch an uns selbst: bestmöglicher Service, schnell und zuverlässig, bei hervorragender Qualität. 

Unser Portfolio umfasst die Bereiche:

 

Die dauerhafte Aufrechterhaltung der Rechtskonformität in den Betrieben unserer Kunden steht im Fokus all unserer Dienstleistungen. Dabei ist unsere höchste Maxime, aus gesetzlichen Anforderungen individuelle und wirtschaftliche Lösungen in den jeweiligen Betrieben zu realisieren. Dass wir dabei tief in betriebliche Prozesse involviert sind, spricht für die Qualität, die wir liefern, und zeugt vom Vertrauen unserer Kunden. 

Lernen auch Sie uns kennen und vereinbaren Sie einen virtuellen Kennenlerntermin. Wir sind nur einen Klick weit von Ihnen entfernt. 

vertrieb@umco.de +49 (0)40 / 555 546 360 Zum Kontaktformular

Abstrakt

GB SDBs nach dem Brexit (Gefahrstoffe, REACH, Compliance)

04/21: Das UK-REACh hat nicht nur Auswirkungen auf Registrierungen, sondern auch auf das Sicherheitsdatenblatt für Großbritannien. Welche genau das sind und wie das GB-CLP dort mit reinspielt, stellen wir Ihnen hier vor.

Skript: Listen
Skript: Artikel