Brexit und UK-REACH – Wir stellen uns Ihren Fragen (Teil 6: Importmengenberechnung, Alleinvertreter, SDB, Lieferantenabdeckung, Registrierung)

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Dr. Alexander Weißenberg, REACH, UMCO-Hamburg – veröffentlicht am 20. April 2021

Das Thema Brexit und UK-REACH beschäftigt weiterhin Unternehmen aus unterschiedlichen Brachen. Auch unser drittes Webinar hierzu wurde sehr gut angenommen und im Anschluss erreichten uns spannende Fragen, die wir aus Zeitgründen nicht alle während des Webinars beantworten konnten. Wir greifen diese wie versprochen in unserer FAQ-Reihe auf. Die Themen heute: Ermittlung von Importmengen, Alleinvertreter (OR), Sicherheitsdatenblätter sowie Lieferantenabdeckung und Registrierung.

Hinweis: Die Fragen sind im Originalwortlaut übernommen.

Brexit und UK-REACH: Dr. Alexander Weißenberg beantwortet Ihre Fragen

Ermittlung der Importmenge

Tonnage Grenzwert für den Import in UK, schließt diese Stoffe in Erzeugnissen/Artikeln ein? Stichwort Blei in Legierungen in Erzeugnissen?

Nein. Erzeugnisse und Artikel brauchen bei der Berechnung der Importmengen nicht beachtet werden.

Frage zur 1000-kg-Grenze: woher weiß der Importeur (Warenempfänger in UK) bei Gemischen, welche Stoffe in welchen Mengen enthalten sind? Haben wir als deutscher Exporteur auch Pflichten?

Der Exporteur hat keinerlei Verpflichtungen unter UK-REACH. Der Importeur muss sich die entsprechenden Informationen beschaffen, z.B. durch Nachfrage beim Lieferanten oder durch eigene Analysen. Sehen Sie hierzu auch unsere Antworten zu DUIN im FAQ Teil 4.

Benennung des Alleinvertreters (OR)

Hallo, es wird immer die Pflicht der nicht GB-Formulierer und nicht GB-Hersteller für die UK-REACH-Registrierung z.B. über einen OR in UK genannt. Wie sieht es denn aus bei Händlern (aus der EU), die weder Formulierer noch Hersteller der Stoffe sind? Dürfen diese genauso über einen UK OR eine Registrierung durchführen?

Nein. Händler können keinen OR benennen. Sehen Sie hierzu auch unsere Antwort im FAQ Teil 3.

Wer muss im Bedarfsfall einen OR beauftragen? Der Exporteur oder der Importeur?

Alleinvertreter (OR) können nur von Firmen mit Sitz außerhalb des Geltungsbereiches von UK-REACH beauftragt werden, die entweder Hersteller oder Formulierer sind.

Sicherheitsdatenblätter

Unter Punkt 1 im SDB muss der Importeur aufgeführt werden, wo kann man den Gesetzestext im Wortlaut nachlesen?

Der konsolidierte Gesetzestext für die GB-CLP bzw. die UK-REACH Verordnung sind noch nicht verfügbar. Die HSE verweist auf die Änderungsverordnung „The REACH etc. (Amendment etc.) (EU Exit) Regulations 2020.“ In Schedule 1A ist aufgeführt, dass der Artikel 31 der EU REACH-Verordnung beibehalten wird. Dieser verweist auf den Anhang II, in dem unter Punkt 1.3 definiert ist, wer auf dem SDB benannt werden muss.

SDB: Aufführen des Importeurs. Heißt das, dass man als EU-Exporteur UK-kundenspezifische SDB erstellen muss?

Der Exporteur hat keinerlei Verpflichtungen unter UK-REACH bzw. GB-CLP. Der Importeur muss sicherstellen, dass er korrekte SDBs verfügbar hat. Bei der Benennung eines Alleinvertreters (OR) kann auch dieser, sowie zusätzlich der Exporteur aufgeführt werden.

Lieferantenabdeckung und Registrierung

UK-Importeur: reicht für ihn eine Bestätigung des EU-Lieferanten aus, dass alle Stoffe UK-registriert sind oder muss er trotzdem DUIN durchführen?

Bzw.

Exporteur nach UK (Mischungen): Reicht es aus, wenn wir die Bestätigung unserer Rohstofflieferanten haben, dass ihre Stoffe in UK (vor)registriert sind?

Eine Bestätigung der Rohstofflieferanten ist ausreichend. Ab dem 28. Oktober 2021 sollten Sie die Bestätigung mit den entsprechenden Registrierungsnummern aktualisieren lassen. Sehen Sie hierzu auch die FAQ zur Lieferantenabdeckung in unserem FAQ Teil 4.

Sind wir als Hersteller von Gemischen verpflichtet zu prüfen, ob die enthaltenen Stoffe bereits UK registriert sind? Wenn ja, sind nur die Stoffe in Abschnitt 3 des Sicherheitsdatenblattes relevant?

Diese Frage wurde bereits in unserem FAQ Teil 1 und Teil 3 thematisiert. Sie haben als EU-Exporteur keinerlei Verpflichtungen unter UK-REACH. Der UK-Importeur muss sicherstellen, dass alle Stoffe registriert sind. Unter Umständen ist es jedoch ratsam, dem UK-Importeur bei der Informationsbeschaffung zu helfen bzw. entsprechende Daten bereitzustellen. Dabei müssen alle Stoffe, nicht nur die in Abschnitt 3 des SDB aufgeführten Stoffe, berücksichtigt und auf ggf. vorhandene Ausnahmeregelungen geprüft werden.

Gibt es eine Datenbank, in der man sehen kann, welche Stoffe bereits UK registriert sind?

Nein. Uns ist keine öffentlich zugängliche Datenbank bekannt.

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04/21: Auch im Rahmen unseres dritten Webinars zum Brexit und UK-REACH sind wieder viele Fragen eingegangen. Heute beantworten wir Fragen zu den Themen Importmengenberechnung, Alleinvertreter (OR), Sicherheitsdatenblätter, sowie Lieferantenabdeckung und Registrierung.

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