Lagerung von Lithium-Ionen-Batterien – Nachbetrachtung zum Webinar

Lithiumbatterien
Gefahrgut
Umweltschutz
Compliance

Peter Duschek, Safety-Health-Environment-Management, UMCO-Hamburg – veröffentlicht am 16. April 2021

Li-Io-Batterien als Erzeugnisse werden in diesem Zusammenhang als Synonym für alle Arten an mobilen Energieträgern verwendet. Der Artikel bezieht sich grundlegend auf alle Arten an diesen Energieträgern wie Lithium-, Lithium-Ionen-, Cadmium-Batterien etc. Bei ihnen ist grundsätzlich die Gefahr vergleichbar, dass sie im Falle einer Beschädigung schwere Folgen durch Brand und Explosionen auslösen können. Darum ist die Lagerung dieser Erzeugnisse in großen Mengen (aber auch kleinen Mengen) eine besondere Herausforderung. Der vorsorgende Ansatz gilt sowohl für die Lagerung der Batterien allein wie auch für Geräte oder Maschinen, in denen die Batterien oder Akkus bereits eingebaut sind.

Li-Io-Batterien als Erzeugnisse: Welche Fragen beschäftigen Sie?

Fragenkomplex Löschmittel bzw. Löschmitteleinsatz

Das Löschmittel der Wahl ist zur Zeit Wasser, viel Wasser… Bei einem Brand dieser Art an Batterien können schnell Temperaturen bis zu 1.400, sogar 1.600 °C erreicht werden. Es stellt also bereits ein Problem für die Einsatzkräfte dar, ausreichend dicht an den Brandherd heranzukommen. Insofern wird für die Lagerung eine ausreichend dimensionierte Löschwasserversorgung eingeplant werden müssen.

Es gibt Versuche und Erprobungen mit ergänzenden bzw. alternativen Löschmitteln. Es wird sicherlich parallel zur Weiterentwicklung der Batterien auch zukünftig Fortschritte bei den Brandbekämpfungsmitteln geben. Kernaussage bleibt jedoch, dass für die Batterielagerung eine ausreichend große Löschmittelversorgung sichergestellt werden muss. In dem Zusammenhang muss entsprechend eine ausreichend große Löschwasserrückhaltung berücksichtigt werden, die nach unserer Einschätzung nicht allein aus der Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie (LöRüRL) abgeleitet werden kann. Das Löschwasser wird aufgrund der im Brandfall entstehenden und freigesetzten giftigen Bestandteilen aus den Batterien (u.a. Flusssäure-Entstehung möglich) auch in der Entsorgung eine Herausforderung darstellen.

Fragenkomplex Erzeugnisse / Stoffrecht

Derzeit gibt es für die Lagerung von Batterien keine rechtlichen Grundlagen wie vergleichbar für Gefahrstoffe. Das Lagerrecht in Deutschland beruht auf dem Stoffrecht und leitet daraus sowohl genehmigungsrechtliche wie auch sicherheitstechnische Anforderungen ab. Zurzeit gibt es vor allem die VdS-Richtlinie 3103, die für die Lagerung von Lithium-Batterien Empfehlungen ausspricht. Dazu gehört u.a. der Hinweis, diese Erzeugnisse wie Gefahrstoffe zu behandeln. Darüber kommt man zu der dafür zu berücksichtigenden TRGS 510. Daraus folgt wiederum der Ansatz, die Lagermenge möglichst zu reduzieren und den Lagerabschnitt brandschutztechnisch abzutrennen.

Eine Einstufung von Batterien zur Lagerklasse LGK 11 vorzunehmen (brennbare Feststoffe) mag naheliegend erscheinen, wird von uns aber nicht empfohlen. Gerade die gefährlichen Inhaltsstoffe einer Batterie sind nicht alles Feststoffe (z.B. die Elektrolyte) und die LGK 11 hat verhältnismäßig wenig Einschränkungen in der Zusammenlagerung, was zu einer nicht angemessenen Zusammenlagerung verführen kann.

Das Stoffrecht – z.B. die REACH-VO – wird aber zunehmend Einfluss auf das Erzeugnisrecht nehmen und somit auch die bestehenden Anforderungen übertragen. Als vertiefende Lektüre sei der Bericht des Umweltbundesamtes Texte, 194/2020 „Advancing REACH: Substances in Articles“ empfohlen.

Soweit Ihr Betrieb bereits ein Betriebsbereich im Sinne des Störfallrechtes ist („Störfallbetrieb“) müssen Sie auch berücksichtigen und ermitteln, welche Stoffe im Falle eines Brandes aus den Batterien entstehen können. Als Beispiel sei noch einmal die bereits erwähnte Flusssäure genannt. Ihr Sicherheitskonzept ist dann auch auf diese entstehenden Stoffe anzuwenden.

Empfehlung

Auch wenn es noch keine konkrete Gesetzgebung für Lithium-Ionen-Batterien gibt, sollten Sie als Störfallbetrieb eher vorausschauend Vorsicht walten lassen als zu wenig. Die Auswirkungen eines solchen Lagerbrandes können verheerend sein und enormen Schaden an Mensch, Umwelt und Reputation anrichten – ganz zu schweigen vom wirtschaftlichen Ausmaß. Holen Sie sich bei der Planung von Lägern und Betrieben praxiserfahrene Experten dazu.

Haben Sie konkrete Fragen? Dann schreiben Sie uns gern eine E-Mail oder rufen Sie an. Eine Bitte hätten wir dabei: Da unsere Helpline täglich viele verschiedene Fragen klärt, wäre es prima, wenn Sie als Referenz den Titel des Blogartikels angeben würden. Herzlichen Dank. 

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Abstrakt

Lagerung von Lithium-Ionen-Batterien – Nachbetrachtung zum Webinar (Gefahrstoffe, Umweltschutz, Seminar)

04/21: Bei unserem Webinar „Befeuern Li-Io-Batterien das Störfallrecht?“ kamen von den Teilnehmern sehr spannende Fragen insbesondere zu Löschmitteln und Stoff- bzw. Erzeugnisrecht. Die Beantwortung fassen wir für alle Interessierten hier zusammen.

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