Die harmonisierte Produktmeldung und ihre Folgen: Warum eine rein industrielle Meldung besonderer Aufmerksamkeit bedarf

Gefahrstoffe
Harmonisierte-Produktmeldung
Compliance

Julia Klocke & Leon Ludwig, Gefahrstoffmanagement, UMCO-Hamburg – veröffentlicht am 22. März 2022

Für die harmonisierte Produktmeldung ist die Angabe der Verwendungsart eines Gemisches (industriell, gewerblich, Endverbraucher) im Rahmen des Meldeprozesses verpflichtend. Für Gemische die ausschließlich für den industriellen Gebrauch bestimmt sind, ist es möglich auch nur diese Verwendungsart anzugeben, sprich eine „rein industrielle Meldung“ durchzuführen. Die Frist für diese Art der harmonisierten Produktmeldung ist der 01.01.2024. Für die Entscheidung zu einer Meldung rein für den industriellen Gebrauch, ist es von besonderer Bedeutung seine Lieferkette bzw. seine Abnehmer genau zu kennen. Ist Ihr Produkt beispielsweise als Mixture in Mixture in Gemischen Ihrer Kunden für die gewerbliche Verwendung oder für die Abgabe an den Endverbraucher enthalten, muss auch Ihr Gemisch für diese Verwendungsarten gemeldet sein. Ist dies nicht der Fall, stehen die Abnehmer Ihres Produktes vor Schwierigkeiten bei der harmonisierten Produktmeldung ihrer eigenen gefährlichen Gemische.

Harmonisierte Produktmeldung: Die industrielle Meldung und potenzielle Folgen

Möglichkeiten der harmonisierten Produktmeldung

Sofern ein meldepflichtiges Produkt ausschließlich industriell verwendet wird, bietet Anhang VIII der CLP-Verordnung zwei Möglichkeiten:

1.     Die „normale“ harmonisierte Meldung

2.     Die sogenannte „vereinfachte“ Produktmeldung.

Im ersten Fall wird die Meldung wie üblich mittels IUCLID oder einer S2S-Lösung durchgeführt Im zweiten Fall ist zunächst nur die Übermittlung von Sicherheitsdatenblättern und Kontaktdaten des Meldepflichtigen notwendig, was zunächst wie ein vereinfachter Prozess erscheint. Die Realität zeigt jedoch, dass die „vereinfachte“ Produktmeldung nur auf den ersten Blick mit weniger (Kosten-)Aufwand verbunden ist, da sie mit weiteren Pflichten einhergeht. Sie beinhaltet die Bereitstellung einer 24h-Notrufnummer, die 24 Stunden an 7 Tagen der Woche in Landessprache erreichbar ist. Tritt der Notfall ein, sind über die Notrufnummer alle nötigen Informationen, die auch in einer „normalen“ harmonisierten Produktmeldung übermittelt werden müssten, vorzuhalten und den nationalen benannten Stellen zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren kann die Entscheidung für die rein industrielle Meldung weitreichende Auswirkungen entlang der Lieferkette zur Folge haben.

Mögliche Folgen einer rein industriellen Meldung

Dass die Entscheidung für eine ausschließlich industrielle Meldung weitreichende Folgen für Sie und Ihre Käufer haben kann, zeigt folgendes Beispiel:

Nutzt ein nachgeschalteter Anwender, z. B. einer Ihrer Kunden, ein nur industriell gemeldetes (Rohstoff-)Gemisch für seine Formulierung, die dann allerdings vom gewerblichen Verbraucher oder Endverbraucher genutzt und im Zuge der harmonisierten Produktmeldung gemeldet wird, wird dies von der ECHA automatisch erkannt und die Produktmeldung mit folgendem BR-Code abgelehnt:

“A MiM component identified by UFI, which has been notified for only Industrial use, cannot be used in other cases (Professional/Consumer use).” (BR596)

Das Produkt Ihres Kunden kann somit nicht für andere Zwecke als eine industrielle Verwendung gemeldet und in Verkehr gebracht werden. In einem solchen Fall wäre zunächst eine Aktualisierungsmeldung durch Sie, mit einer Erweiterung des Verwenderkreises notwendig. Dies erzeugt zum einen Verzögerungen beim Vertriebsprozess, ggf. sogar Umsatzverluste und zum anderen einen Mehraufwand durch die Aktualisierungsmeldung auf Ihrer Seite.

Empfehlung

  1. Stellen Sie vor einer ausschließlich industriellen Meldung sicher, dass Sie die Verwendungen Ihrer nachgeschalteten Anwender kennen, um ggf. Kundenreklamationen und Aktualisierungsmeldungen zu vermeiden.
  2. Möchten Sie ein Rohstoffgemisch für Ihre Formulierung einsetzen, so stellen Sie im Voraus sicher, dass dieses für die passenden Verwendungen (industriell, gewerblich, Endverbraucher) Ihrer nachgeschalteten Anwender gemeldet wurde. In Zweifelsfällen kann es empfehlenswert sein auch für die gewerbliche und Endverbrauchernutzung mitzumelden.
  3. Lassen Sie sich nicht von der vermeintlich „vereinfachten“ Produktmeldung blenden, da diese nur auf den ersten Blick eine Erleichterung des Prozesses verspricht. In der Praxis geht damit jedoch eine große Menge an Mehraufwand einher, sodass die Verwendung des Begriffes einer „vereinfachten“ Produktmeldung an dieser Stelle irreführend ist.

Unsere Dienstleistung

Der durch die harmonisierte Produktmeldung verursachte administrative Aufwand ist für viele Unternehmen erheblich. Wir bei der UMCO haben daher frühzeitig mit der Entwicklung einer automatisierten Möglichkeit zur Produktmeldung begonnen. Für unsere UHCS*- bzw. SDB-Kunden aller Größenordnungen können wir eine leistungsfähige Plattform bereitstellen. Gern stehen wir Ihnen jederzeit als fachliche und strategische Berater zur Verfügung, um Ihren Meldeprozess optimal zu gestalten.

*Was bedeutet UHCS? UHCS steht für: UMCO’s Hazard Communication System. Eine von uns selbstentwickelte und kontinuierlich weiterausgebaute Softwarelösung zur SDB-Erstellung und (Kunden-)Dokumentenverwaltung inklusive verschiedener Adapterlösungen zum Informations- und Dokumentenaustausch.

UMCO goes UFI goes Produktmeldung

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