REACH grüßt die USA: US-Importeure müssen Testdaten zeitnah an EPA übermitteln

Gefahrstoffe
REACH
Compliance

Daniel Rankin, Gefahrstoffmanagement, UMCO-Hamburg – veröffentlicht am 9. Juli 2021

Diejenigen, die sich in letzter Zeit mit den USA beschäftigt haben, wissen, dass die Environmental Protection Agency (EPA) Großes vor hat. Wahrscheinlich haben Sie etwas über die 20 High Priority Chemicals gehört (wir berichteten: Überraschung! US-Behörde verlangt Kostenbeteiligung von Herstellern / Importeuren von 20 Stoffen) Vielleicht auch etwas über eine Priority Testing List und die Aufnahme von gewisse Organohalogeniden. Nun kommt beides zusammen und es gibt eine Liste von 50 Stoffen, die für diesen Beitrag relevant sind.

Der Zeitrahmen der Vorschrift 86 FR 34147 ist knapp: 29.07.-27.09.2021

Worum geht es der EPA?

Die EPA ist dabei, diese Stoffe auf Risiken zu bewerten, bevor sie Einschränkungen einführt und auch die Behörde für Verbraucherschutz (CPSC) ist an bestimmten Daten für ihre eigenen Bewertungen interessiert. Daher verpflichtet die neue Vorschrift 86 FR 34147 der EPA unter Section 8 von TSCA Unternehmen, die in den letzten 10 Jahren Stoffe dieser Liste in den USA hergestellt oder importiert haben, ihre vorhandenen Testdaten an der EPA zu übermitteln. Insbesondere geht es um unveröffentlichte Studien des Unternehmens, an welche die EPA sonst nicht kommt – wie z.B. aus einer REACH Registrierung.

Das Kleingedruckte

Vorsicht ist geboten, denn: Es gilt für Stoffe an sich, aber auch in Gemischen. Es gibt es keine Grenzwerte hierfür! Es genügt, dass der Stoff im „messbarem Gehalt“ im Produkt enthalten ist. Sie haben genau 60 Tage Zeit (vom 29.07.2021 bis 27.09.2021), um die Informationen einzureichen. Es gibt die Möglichkeit, diese Informationen unter Geheimhaltung einzureichen. Wer glaubt, dass ihn das nicht betrifft und folglich keine Daten einreicht, begeht einen TSCA-Verstoß und riskiert mögliche Geldstrafen, Haftung und/oder Geschäftseinschränkungen.

Weitere Informationen

Empfehlung

Wenn Sie eine amerikanische Niederlassung haben oder in den USA vertreten sind, müssen Sie die entsprechenden Testdaten an die EPA übermitteln. Wenn Sie diese Produkte ausschließlich an einen oder mehrere amerikanische Kunden im Ausland liefern und selbst kein US-Importeur sind, sollten Sie Ihren Kunden über das Vorhandensein eines gelisteten Stoffes informieren, damit er seinen Pflichten nachkommen kann. Wenn Sie Produkte importieren, aber keine Testdaten haben, empfehlen wir Ihnen, auch diese Informationen entsprechend an die EPA zu melden.

Haben Sie konkrete Fragen? Dann schreiben Sie uns gern eine E-Mail oder rufen Sie an. Eine Bitte hätten wir dabei: Da unsere Helpline täglich viele verschiedene Fragen klärt, wäre es prima, wenn Sie als Referenz den Titel des Blogartikels angeben würden. Herzlichen Dank. 

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Abstrakt

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07/21: Zwischen dem 29.07.2021 und dem 27.09.2021 müssen US-Hersteller und Importeure von 50 Stoffen (als solche oder in Gemischen) bestimmte Testdaten an die EPA übermitteln. Die EPA wird dann die Daten in ihrem Bewertungsprozess für mögliche Stoffeinschränkungen in den USA verwenden.

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