Jenny Gerstmann, Dr. Clemens Jochem, Gefahrstoffmanagement, UMCO-Hamburg – veröffentlicht am 20. April 2022
Im Gegensatz zu meldepflichtigen Gemischen für Verbraucher und Gewerbe gibt es für ausschließlich industriell verwendete Produkte mögliche Erleichterungen bei der Produktmeldung. Obwohl die harmonisierte Meldepflicht erst zum 1. Januar 2024 erfüllt werden muss, ist dennoch rechtzeitiges Handeln empfehlenswert. Lesen Sie im Nachfolgenden die zu beachtenden Aspekte.
Müssen Lagerbestände neu etikettiert werden, wenn der UFI sich ändert?
Da der UFI ein rezepturabhängiges Kennzeichnungselement ist, muss dieser immer erneuert werden, wenn es eine signifikante Änderung in der Gemisch-Zusammensetzung gibt. Signifikant bedeutet in diesem Fall Hinzufügung, Ersatz oder Entfernung eines oder mehrerer Bestandteile sowie Änderung der Konzentration über den in der ursprünglichen Mitteilung angegebenen Konzentrationsbereich hinaus bzw. über die festgelegten Grenzen gemäß Tabelle 4, Anhang VIII CLP. Lagerbestände sind von der UFI-Änderung nicht betroffen, wenn sie die „alte“ Rezeptur enthalten. Denn diese ist mit der ursprünglichen Meldung, die noch den „alten“ UFI enthält, verknüpft. Auch gemeldete Gemische, die bereits auf dem Markt sind, müssen nicht neu etikettiert werden, da die Rezeptur zum Zeitpunkt der Abgabe noch nicht geändert wurde. Da die Behörden alle Produktinformationen archivieren, ist auch bei Lagerbeständen und bereits verkauften Gemischen, die noch mit dem „alten“ UFI gekennzeichnet sind, eine medizinische Notfallberatung gegeben.
Müssen auch in sehr geringer Konzentration enthaltene Bestandteile in der Meldung genannt werden?
In der an die ECHA zu übermittelnden Rezeptur müssen alle Bestandteile (Gemische und Stoffe), die hinsichtlich ihrer physikalischen und/oder Gesundheitsgefahr eingestuft sind, genannt werden. Bei nicht eingestuften Bestandteilen ist eine Nennung erst ab einer Konzentration von 1 % notwendig. Eine Besonderheit gibt es bei Duft- und Farbstoffen: unter der Voraussetzung, dass sie nicht als physikalisch und/oder gesundheitlich gefährlich eingestuft sind und ausschließlich zur Duft- und Farbgebung verwendet werden, können sie zu „generischen Bestandteilidentifikatoren“ (GCI) zusammengefasst werden. Weitere Details, die zu beachten sind, finde Sie in diesem Blog-Artikel unserer UFI-Reihe.
Welche Aspekte sind bei der verkürzten Produktmeldung zu beachten?
Meldepflichtige Akteure in der Lieferkette können bei ausschließlich industriell verwendeten Gemischen auf die verkürzte Produktmeldung zurückgreifen. Die wichtigsten Aspekte dazu erläutert dieser Blogartikel. Die PCN-Rezeptur kann auf die Bestandteile gemäß Abschnitt 3 des Sicherheitsdatenblattes beschränkt werden. Es muss dann aber eine Rufnummer bereitgestellt werden, über die 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche detaillierte Produktinformationen in der jeweiligen Landessprache eingeholt werden können. Ist dies nicht möglich, muss eine vollständige Meldung durchgeführt werden. Sofern die Verwendungsart entlang der gesamten Lieferkette unklar ist, sollte im Zweifelsfall auf die verkürzte Meldung verzichtet werden.
In diesem bereits veröffentlichten Blog-Artikel zum UFI im Generellen finden Sie die Antworten auf folgende Fragen:
Weitere Fragestellungen und die dazugehörigen Antworten zum UFI finden Sie auch in unserem Blog. Nutzen Sie hierfür die Filterfunktion, indem Sie auf den Button „Harmonisierte-Produktmeldung“ klicken. Dann werden Ihnen alle Artikel rund um dieses Thema angezeigt.
Klären Sie rechtzeitig, ob Ihre Produkte entlang der Lieferkette ausschließlich industriell in Verwendung sind und welche Pflichten sich daraus ergeben. Sollten Sie sich unsicher sein, welche Meldung für Sie relevant ist oder wie der Meldeprozess zu gestalten ist, wenden Sie sich an externe Expert*innen für die harmonisierte Produktmeldung. Mit unseren Blog-Artikeln bleiben Sie up-to-date!
Der durch die harmonisierte Produktmeldung verursachte administrative Aufwand ist für viele Unternehmen erheblich. Wir bei der UMCO haben daher frühzeitig mit der Entwicklung einer automatisierten Möglichkeit zur Produktmeldung begonnen. Für unsere UHCS*- bzw. SDB-Kunden aller Größenordnungen können wir eine leistungsfähige Plattform bereitstellen. Gern stehen wir Ihnen jederzeit als fachliche und strategische Berater zur Verfügung, um Ihren Meldeprozess optimal zu gestalten.
*Was bedeutet UHCS? UHCS steht für: UMCO’s Hazard Communication System. Eine von uns selbstentwickelte und kontinuierlich weiterausgebaute Softwarelösung zur SDB-Erstellung und (Kunden-)Dokumentenverwaltung inklusive verschiedener Adapterlösungen zum Informations- und Dokumentenaustausch.
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Kostenfreies Webinar: Verwendung des UFI – Schwerpunkt industrielle Meldung
Wenn es um Chemical Compliance Consulting geht, ist die UMCO GmbH Ihr erfahrenes Beratungsunternehmen und der starke Partner an Ihrer Seite. Die komplexen Anforderungen im Umgang mit chemischen Produkten und deren internationale Vertriebsfähigkeit, sind das tägliche Tätigkeitsfeld unseres Teams. Ob Chemie, Pharma, Logistik oder verarbeitende Industrie – Sie profitieren von den globalen Branchenkenntnissen, den praxiserfahrenen Mitarbeitenden und nicht zuletzt von unserem Anspruch: bestmöglicher Service, schnell und zuverlässig, bei hervorragender Qualität.
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