Umsetzungsfrist für die 12. ATP der CLP Verordnung endet zum 17. Oktober 2020

Gefahrstoffe

Hauke Kobarg, Gefahrstoffmanagement, UMCO-Hamburg – veröffentlicht am 19. August 2020

Ab dem 17. Oktober müssen Stoffe und Gemische entsprechend der 12. ATP eingestuft und gekennzeichnet werden. Die 18-monatige Übergangsfrist ist dann abgelaufen und die Regelungen dieser Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt sind anzuwenden.

Übergangsfrist für die 12. ATP der CLP-Verordnung läuft ab.

Auszüge aus dem Inhalt

Auf UN-Ebene werden die Einstufungskriterien und die Kennzeichnungsvorschriften des GHS (Globally Harmonized System) regelmäßig überarbeitet. Die 6. und 7. überarbeitete Fassung des GHS ist das Ergebnis der 2014 bzw. 2016 vom UN-Sachverständigenausschuss UNCETDG/GHS angenommenen Änderungen (UNCETDG steht für „United Nations Committee of Experts on the Transport of Dangerous Goods“).

Diese machen es erforderlich, einige technische Vorschriften und Kriterien für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gemäß der CLP-Verordnung anzupassen.  

Durch diese Weiterentwicklungen des GHS wird insbesondere

  • eine neue Gefahrenklasse „desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff“ und
  • eine neue Gefahrenkategorie „selbstentzündliche (pyrophore) Gase“ innerhalb der Gefahrenklasse „entzündbare Gase“ eingeführt.

Weitere Änderungen

Weitere Änderungen umfassen Anpassungen an die Kriterien für Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, die allgemeinen Berücksichtigungsgrenzwerte, die allgemeinen Bestimmungen zur Einstufung von Aerosolen von Gemischen und detaillierte Definitionen und Einstufungskriterien für diverse Gefahrenklassen. Zudem werden einige Gefahren- und Sicherheitshinweise geändert. Daher müssen einige technische Vorschriften und Kriterien in den Anhängen der CLP-Verordnung angepasst werden.

Die Verordnung muss spätestens bis zum 17. Oktober 2020 entsprechend umgesetzt sein bzw. angewendet werden.

Empfehlung

Die entsprechenden PDF-Dokumente in Deutsch und Englisch sowie weitere Sprachfassungen sind unter folgendem Link erhältlich: bit.ly/2UfPjxj

Sollten Sie von der 12. ATP betroffen sind, empfehlen wir Ihnen dringend die Änderungen zeitnah umzusetzen, diese können auch Auswirkungen auf Ihre Gefahrstoffetiketten haben!

Unsere Dienstleistungen

Bei Fragen zu Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen im Allgemeinen oder ob Sie im Speziellen von den Änderungen der 12. ATP betroffen sind, helfen wir Ihnen gerne weiter. Kunden, für die wir Sicherheitsdatenblätter in unserer gesetzlichen Wartung überwachen, werden proaktiv über die Betroffenheit informiert. Sprechen Sie uns gern an!

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Umsetzungsfrist für die 12. ATP der CLP Verordnung endet zum 17. Oktober 2020 (Gefahrstoffe)

08/20: Die Übergangsfrist für die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen gemäß der 12. ATP läuft am 17. Oktober ab. 

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