Veröffentlichung der 17. ATP zur CLP-Verordnung

Gefahrstoffe
Compliance

Frauke Deutschmann, Gefahrstoffmanagement, UMCO-Hamburg – veröffentlicht am 22. Juni 2021

Am 11. März 2021 wurde mit der Delegierten Verordnung (EU) 2021/849 durch die Europäische Kommission Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP) zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt (ATP) geändert.

17. ATP zur CLP-VO

Aufnahme, Änderungen und Löschung von Stoffen

22 Einträge werden neu in den Anhang VI aufgenommen.

39 bestehende Indexnummerneinträge werden ersetzt.

Der Eintrag zur Index-Nummer 015-192-00-1 wird gestrichen.

ATE-Werte

Die Schätzwerte für die akute Toxizität (Acute Toxicity Estimates, ATE) dienen hauptsächlich dazu zu bestimmen, wie Gemische, die Stoffe enthalten, die als akut toxisch eingestuft sind, in Bezug auf die akute Toxizität für die menschliche Gesundheit einzustufen sind.

Die Aufnahme harmonisierter ATE in die Einträge in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 erleichtert die Harmonisierung der Einstufung von Gemischen und stellt eine Unterstützung für Durchsetzungsbehörden dar.

Für folgende Stoffe werden durch die europäische Chemikalienagentur (ECHA) ATE-Werte abgeleitet und in die vorletzte Spalte des Anhang VI übernommen:

029-002-00-X                Dikupferoxid

029-014-00-1                 Dikupferchloridtrihydroxid

029-018-00-7                 Tetrakupferhexahydroxidsulfat und Tetrakupferhexahydroxidsulfathydrat

029-019-01-X                Kupferflocken (mit einem Überzug aus aliphatischer Säure)

029-021-00-3                 Kupfer(II)-carbonat - Kupfer(II)-hydroxid (1:1)

029-021-00-3                 Kupferdihydroxid - Kupfer(II)-hydroxid

029-022-00-9                 Bordeauxbrühe; Reaktionsprodukte von Kupfersulfat mit Calciumdihydroxid

029-023-00-7                 Kupfersulfat- Pentahydrat

Weitere ATE-Werte für andere Stoffe werden übernommen, so wie in den Stellungnahmen des Ausschusses für Risikobewertung (RAC) vorgeschlagen.

Diese Werte findet man in der vorletzten Spalte der Tabelle 3 im Anhang VI.

Inkrafttreten und Gültigkeit

Die Verordnung gilt ab dem 17. Dezember 2022.

Allerdings dürfen Stoffe und Gemische bereits ab dem Datum des Inkrafttretens dieser Verordnung (20 Tage nach Veröffentlichung, also dem 31.03.2021) im Einklang mit ihr eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden.

Link zur Verordnung: EUR-Lex - 32021R0849 - EN - EUR-Lex (europa.eu)

Empfehlung

Überprüfen Sie die Verwendung der Stoffe (neu und geändert) in Ihren Produkten und legen Sie eine Strategie für den Zeitpunkt der Änderung und die daran anschließende Information Ihrer Kunden fest. In vielen Fällen werden die neuen Einstufungen auch zur Änderung Ihrer Sicherheitsdatenblätter und Etiketten führen, da Einstufung und Kennzeichnung gemäß der CLP-Verordnung betroffen sind.

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Abstrakt

Veröffentlichung der 17. ATP zur CLP-Verordnung (Gefahrstoffe, Compliance)

06/21: Die EU hat am 11. März 2021 die 17. ATP zur CLP-Verordnung (1272/2008/EG) als delegierte Verordnung (EU) 2021/849 im Amtsblatt veröffentlicht. Sie enthält neue, geänderte und gelöschte Einträge sowie harmonisierte ATE-Werte.

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