Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 4)

Harmonisierte-Produktmeldung
Gefahrstoffe
Compliance

Jenny Phan und Dr. Clemens Jochem, Gefahrstoffmanagement, UMCO-Hamburg – veröffentlicht am 14. September 2020

Während unserer Webinare zum Thema UFI (Unique Formula Identifier) und der harmonisierten Produktmeldung erreichen uns immer wieder vielfältige Fragen, die wir gern im Rahmen unserer Artikelserie beantworten. 

Der UFI in der Praxis. Wir stellen uns Ihren Fragen im Nachgang zu unserem Webinar (Teil 2)

UFI ohne Steuernummer

Kann der UFI auch ohne Steuernummer generiert werden?

Firmen, die keine Steuernummer besitzen oder aus Gründen der Vertraulichkeit diese nicht für die Erzeugung eines UFIs verwenden möchten, können einen sogenannten Firmenschlüssel (company key) nutzen. Im Online UFI Generator kann diese Option durch Anhaken der Box „By ticking this box, I declare that the company does not have a VAT number or chose not to use it to generate a UFI.“ genutzt werden. Dann kann auf die Angabe einer Steuernummer verzichtet werden. Eine detaillierte Anleitung finden Sie im aktuellen Benutzerhandbuch zum UFI Generator.

Mehrere Produktkategorien (EuPCS)

Ist die Zuordnung von mehreren Produktkategorien im EuPCS (European product categorisation system) möglich?

Gemäß den aktuellen Leitlinien ist nur eine Produktkategorie auszuwählen. Diese soll die Hauptanwendung des Produktes repräsentieren. Die ECHA hat hierzu einen Leitfaden veröffentlicht, der Sie Schritt für Schritt durch die Produktkategorisierung führt.

Duft- und Farbstoffe

Muss für alle Produkten, die sich nur in ihren Farb- oder Duftstoffen unterscheiden, eine eigene Produktmeldung vorgenommen werden?

Die Produktmeldung ist generell rezepturbezogen. Sobald sich Rezepturen unterscheiden, ist prinzipiell eine Produktmeldung mit einem eigenen UFI notwendig. Bei Farb- und Duftstoffen gibt es gemäß den aktuellen Leitlinien jedoch Ausnahmen. Statt der expliziten Angabe der enthaltenen Stoffe, können ggf. sogenannte „allgemeine Produktidentifikatoren“ (generic product identifiers) verwendet werden. Wenn die Summe der Duftstoffe im Gemisch ≤ 5 % und die Summe der Farbstoffe ≤ 25 % beträgt, können diese Inhaltstoffe zusammengefasst als „Duftstoffe“ (perfumes) bzw. „Farbstoffe“ (colouring agents) angegeben werden. Es ist jedoch einschränkend zu beachten, dass diese Stoffe keine Gesundheitsgefahren aufweisen dürfen und ausschließlich zur Farb- bzw. Duftgebung eingesetzt werden. In diesen Fällen ist eine einzelne Produktmeldung für all diese Gemische ausreichend, die sich ausschließlich bezüglich ihrer Duft- und Farbstoffe sowie ggf. Handelsnamen unterscheiden. Bei Veränderungen der Duft- oder Farbkomponenten ist keine Aktualisierung des UFIs erforderlich, solange die oben genannten Konzentrationen eingehalten werden und die Duft- und Farbstoffe weiterhin nicht als gesundheitsgefährlich eingestuft sind. 

Weitere Informationen

Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 9) - MiM-Meldung ohne UFI, Zahlung der Meldegebühren, Verträge mit Giftnotrufzentralen, Erstellung Meldedossier mit IUCLID

Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 8) - Pflichten von Lieferanten, Private-Label und Pflichten von Händlern

Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 7) - Angaben zu toxischen Daten, Rohstoff-UFI nicht vorhanden

Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 6) - Stark verdünnte Gemische, Verpflichtende Sprache, Säuren und Basen, Lagerbestände, Meldung über die ECHA, Änderung des Unternehmens, Aktuelle Leitlinien

Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 5) - Stoffe und Gemische, Ausnahmeregelungen, Gemische aus Nicht-EU-Ländern, Handelswaren, PCN-Empfangsbereitschaft der Mitgliedsstaaten, Aktuelle Leitlinien

Der UFI: Wie müssen „auf Wunsch formulierter Anstrichfarben“ etikettiert werden?

Große Erleichterung für die Farbenbranche: Neue Regelungen zum UFI hinsichtlich "auf Wunsch" formulierter Anstrichfarben

Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 4) - UFI ohne Steuernummer, Mehrere Produktkategorien (EuPCS), Duft- und Farbstoffe

Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 3) - Meldepflicht von Händlern, Nicht eingestufte Gemische, Multi-Constituent Substances

Der UFI: Nun auch reine Händler in der Produktmeldungspflicht!

Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 2) - Aktualisierung der Produktmeldung, Vereinfachte Produktmeldung, Wechsel des Rohstofflieferanten, UFI für nicht gefährliche Gemische

Der UFI in der Praxis: Große Resonanz auf unser erstes Webinar zur Produktmeldung. Wir stellen uns Ihren Fragen! - Fristen, Darstellung, Nationale Gebühren in einzelnen Mitgliedstaaten, UFI im SDB

Empfehlung

Bleiben Sie auf dem Laufenden und abonnieren Sie unseren Fach-Newsletter. Über unseren Blog liefern wir Ihnen kontinuierlich aktuelle Meldungen zu verschiedensten relevanten Fachthemen und natürlich der harmonisierten Produktmeldung. Aktuelle Infos zur Umsetzung finden Sie zudem auf der Website der ECHA unter https://poisoncentres.echa.europa.eu

Unsere Dienstleistungen

Die harmonisierte Produktmeldung führt zu einem erheblichen administrativen Aufwand. Wir bei der UMCO haben daher frühzeitig mit der Entwicklung einer automatisierten Möglichkeit zur Produktmeldung begonnen. Für unsere UHCS*- bzw. SDB-Kunden können wir daher in Kürze eine leistungsfähige Plattform bereitstellen. Kunden aller Größenordnungen können so umfassend unterstützt werden. Gern stehen wir Ihnen auch jederzeit als fachliche und strategische Berater zur Verfügung, um Ihren Meldeprozess optimal zu gestalten.

*Was bedeutet UHCS? UHCS steht für: UMCO’s Hazard Communication System. Eine von uns selbstentwickelte und kontinuierlich weiterausgebaute Softwarelösung zur SDB-Erstellung und (Kunden-)Dokumentenverwaltung inklusive verschiedener Adapterlösungen zum Informations- und Dokumentenaustausch.

Auf vielfachen Wunsch planen wir unser Seminar- und Webinarangebot zum Thema UFI und Produktmeldung weiter auszubauen, um z.B. auch speziellere fachliche Aspekte genauer zu beleuchten. Schauen Sie für Neuigkeiten gern regelmäßig in unserer Akademie vorbei.

Wenn Sie mehr über das Thema UFI wissen möchten, schauen Sie doch auf unserer UFI-Seite vorbei!

UMCO goes UFI goes Produktmeldung

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Seminare und Fortbildungen

Weiterbildung vis-à-vis oder remote – wir können beides!

Unsere Akademie ist für Präsenzseminare geöffnet und erwartet Sie mit einem erprobten Hygienekonzept.

Damit Sie auch vom Homeoffice mit all den Informationen versorgt werden, die Sie brauchen, um sicher und effizient zu arbeiten, bieten wir Webinare und Online-Workshops an! Sie suchen nach einer spezifischen Schulung oder Unterweisung? Vieles lässt sich digital oder Inhouse darstellen. Sprechen Sie uns an!

Über unseren Akademie Newsletter halten wir Sie gern auf dem Laufenden.

Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!

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Die UMCO als Partner

Seit unserer Gründung 1982 bieten wir unseren Kunden als strategischer Partner Compliance-Lösungen für den weltweiten Vertrieb und den Umgang mit Chemikalien. Dabei ist unsere höchste Maxime, aus gesetzlichen Anforderungen individuelle und wirtschaftliche Lösungen in den jeweiligen Betrieben zu realisieren. 

Unser Portfolio umfasst die Bereiche:

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Abstrakt

Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 4) (Gefahrstoffe, Compliance, UMCO-Aktuell, Seminar)

09/20: Produkte für den Endverbraucher und professionelle Anwender müssen bis zum 1. Januar 2021 gemeldet sein. Heute beantworten wir folgende Fragen aus unserem Webinar zur harmonisierten Produktmeldung: UFI ohne Steuernummer, mehrere Produktkategorien (EuPCS), Duft- und Farbstoffe und UFI des Lieferanten nicht vorhanden.

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