Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 6)

Harmonisierte-Produktmeldung
Gefahrstoffe

Jenny Phan und Dr. Clemens Jochem, Gefahrstoffmanagement, UMCO-Hamburg – veröffentlicht am 3. Dezember 2020

Obwohl die harmonisierte Produktmeldung alle Gemische betrifft, die als gesundheitlich oder physikalisch gefährlich eingestuft sind, können die Herausforderungen für unterschiedliche Branchen der chemischen Industrie variieren. Daraus ergeben sich neben allgemeinen Unklarheiten teilweise auch spezielle Frage, auf die wir in unserer Blog-Artikel-Serie näher eingehen möchten. 

Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 5)

Stark verdünnte Gemische

Gilt, wenn ein als gefährlich eingestuftes Gemisch (Rohstoff) den Endverbraucher in einem sehr verdünnten und in Folge nicht mehr als gefährlich eingestuften Zustand erreicht, eine andere Meldefrist?

Die Kriterien für die Ermittlung der geltenden Meldefrist sind unabhängig von der Konzentration, in der die Gemische verwendet werden und ggf. den Verbraucher erreichen. Relevant ist ausschließlich die Art der Verwendung – industriell, gewerblich oder für den Endverbraucher.

Verpflichtende Sprachen

In welchen Sprachen muss die Meldung bei der ECHA eingereicht werden?

Je nachdem, in welchem Land das zu meldende Produkt in Verkehr gebracht wird, muss die Meldung in der Amtssprache oder, sofern zulässig, in Englisch bei der ECHA eingereicht werden. Die von den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten akzeptierten Sprachen finden Sie in folgender Übersicht: https://poisoncentres.echa.europa.eu/appointed-bodies im Dokument „Overview of Member States decisions on implementing Annex VIII to the CLP“ (oben rechts auf der Website unter „Key documents“). Bei einigen Ländern kann zwischen mehreren Sprachen gewählt werden, während in Finnland eine Meldung auf Finnisch und Schwedisch verlangt wird.

Lagerbestände

Müssen Lagerbestände gefährlicher Gemische für gewerbliche Verwender oder Endverbraucher bis zum 1. Januar 2021 mit einem UFI gekennzeichnet werden oder gilt dies nur für neu produzierte Ware?

Sobald Lagerbestände meldepflichtiger Gemische in der EU in Verkehr gebracht werden, müssen sie zuvor gemeldet und mit einem UFI gekennzeichnet worden sein. Gemäß den aktuellen Leitlinien zur Produktmeldung unterliegt Lagerware nicht der Meldepflicht, wenn sie nur am Herstellungsort gelagert wird. Dies gilt z. B. für rein intern verwendete Halbfabrikate sowie für Produkte, die zwar in der EU hergestellt, aber ausschließlich auf direktem Wege in ein Nicht-EU-Land geliefert werden.

Säuren und Basen

Gelten z. B. Salzsäure und Natronlauge als meldepflichtige Gemische?

Im Rahmen der 11. BfR-Nutzerkonferenz zu Produktmeldungen am 3. November 2020 wurde dieses Thema von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) aufgegriffen. Der BAuA zufolge sind Säuren und Basen formal als Gemische anzusehen, obwohl sie teilweise eigene CAS-Nummern besitzen und im Anhang VI der CLP-Verordnung eingetragen sind. Bei den FAQ der Helpdesk-Webseite der BAuA (Fallen wässrige Lösungen von Stoffen in den Anwendungsbereich von Artikel 45 der CLP-Verordnung? https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/DE/CLP/FAQ/Giftinformation/Giftinformation_node.html) wurde angemerkt, dass bestimmte in Anhang VI eingetragene Säuren und Basen als wässrige Lösungen von Stoffen gelten. Es wird auf den Artikel 39 Buchstabe b der CLP-Verordnung hingewiesen, der besagt, dass auch Stoffe in einem Gemisch in das C&L Inventory eingetragen werden.

Meldung über die ECHA

Ist bei einer Meldung über die ECHA auch eine vereinfachte Meldung möglich?

Ja, für ausschließlich industriell verwendete Produkte kann eine vereinfachte Meldung über das ECHA-Portal durchgeführt werden.

Änderung des Unternehmens

Wie wird verfahren, wenn sich das Unternehmen oder der Name ändert?

Da die Produktmeldung mit dem Unternehmen verknüpft ist, müssen diese Informationen aktualisiert und an die ECHA übermittelt werden. Der UFI als ergänzendes Kennzeichnungselement bezieht sich hingegen ausschließlich auf die Rezeptur und bleibt davon unberührt.

Aktuelle Leitlinien

Die aktuellen Leitlinien zur Produktmeldung (Version 3.0) sind seit dem 23. September 2020 in 23 Sprachen verfügbar. Sie finden die Dokumente unter folgendem Link: https://echa.europa.eu/de/guidance-documents/guidance-on-clp

Der Zugriff auf die Leitlinien in anderen Sprachen erfolgt durch die Umstellung der Sprache an der rechten oberen Ecke der Webseite. Wir empfehlen Ihnen, auch die englische Version einzubeziehen, da neueste Änderungen zuerst dort implementiert werden. Ein Entwurf für die Version 4.0 in englischer Sprache ist bereits in Arbeit: https://echa.europa.eu/documents/10162/23047722/guidance_on_annex_viii_to_clp_v40_peg_en.pdf/2a2792ee-d094-8397-8d65-d38852faddf7

Weitere Informationen

Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 9) - MiM-Meldung ohne UFI, Zahlung der Meldegebühren, Verträge mit Giftnotrufzentralen, Erstellung Meldedossier mit IUCLID

Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 8) - Pflichten von Lieferanten, Private-Label und Pflichten von Händlern

Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 7) - Angaben zu toxischen Daten, Rohstoff-UFI nicht vorhanden

Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 6) - Stark verdünnte Gemische, Verpflichtende Sprache, Säuren und Basen, Lagerbestände, Meldung über die ECHA, Änderung des Unternehmens, Aktuelle Leitlinien

Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 5) - Stoffe und Gemische, Ausnahmeregelungen, Gemische aus Nicht-EU-Ländern, Handelswaren, PCN-Empfangsbereitschaft der Mitgliedsstaaten, Aktuelle Leitlinien

Der UFI: Wie müssen „auf Wunsch formulierter Anstrichfarben“ etikettiert werden?

Große Erleichterung für die Farbenbranche: Neue Regelungen zum UFI hinsichtlich "auf Wunsch" formulierter Anstrichfarben

Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 4) - UFI ohne Steuernummer, Mehrere Produktkategorien (EuPCS), Duft- und Farbstoffe

Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 3) - Meldepflicht von Händlern, Nicht eingestufte Gemische, Multi-Constituent Substances

Der UFI: Nun auch reine Händler in der Produktmeldungspflicht!

Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 2) - Aktualisierung der Produktmeldung, Vereinfachte Produktmeldung, Wechsel des Rohstofflieferanten, UFI für nicht gefährliche Gemische

Der UFI in der Praxis: Große Resonanz auf unser erstes Webinar zur Produktmeldung. Wir stellen uns Ihren Fragen! - Fristen, Darstellung, Nationale Gebühren in einzelnen Mitgliedstaaten, UFI im SDB

Empfehlung

Informieren Sie sich regelmäßig über die neuesten Änderungen zur harmonisierten Produktmeldung. Die offizielle Webseite der ECHA und unser Blog helfen Ihnen dabei, rechtskonform zu bleiben.

Haben Sie konkrete Fragen? Dann schreiben Sie uns gern eine E-Mail oder rufen Sie an. Eine Bitte hätten wir dabei: Da unsere Helpline täglich viele verschiedene Fragen klärt, wäre es prima, wenn Sie als Referenz den Titel des Blogartikels angeben würden. Herzlichen Dank. 

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Unsere Dienstleistungen

Der durch die harmonisierte Produktmeldung verursachte administrative Aufwand ist für viele Unternehmen erheblich. Wir bei der UMCO haben daher frühzeitig mit der Entwicklung einer automatisierten Möglichkeit zur Produktmeldung begonnen. Für unsere UHCS*- bzw. SDB-Kunden aller Größenordnungen können wir eine leistungsfähige Plattform bereitstellen. Gern stehen wir Ihnen jederzeit als fachliche und strategische Berater zur Verfügung, um Ihren Meldeprozess optimal zu gestalten. Kommen Sie gern auf uns zu!

*Was bedeutet UHCS? UHCS steht für: UMCO’s Hazard Communication System. Eine von uns selbstentwickelte und kontinuierlich weiterausgebaute Softwarelösung zur SDB-Erstellung und (Kunden-)Dokumentenverwaltung inklusive verschiedener Adapterlösungen zum Informations- und Dokumentenaustausch.

UMCO goes UFI goes Produktmeldung

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Passende Seminare

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Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!

Die UMCO als Partner

Seit fast vier Jahrzehnten ist die UMCO GmbH als führendes Beratungsunternehmen für Chemical-Compliance-Lösungenetabliert. Wenn es um komplexe Anforderungen im Umgang mit chemischen Produkten und deren weltweite Vertriebsfähigkeit geht, sind unsere 80 Mitarbeitenden an den Standorten Hamburg und Köln genau die richtigen Ansprechpartner!

Ob Chemie, Pharma, Logistik oder verarbeitende Industrie – unsere rund 1.000 Kunden profitieren von unseren globalen
Branchenkenntnissen, unseren erfahrenen und hochqualifizierten Mitarbeitern und nicht zuletzt von unserem hohen Anspruch an uns selbst: bestmöglicher Service, schnell und zuverlässig, bei hervorragender Qualität. 

Unser Portfolio umfasst die Bereiche:

 

Die dauerhafte Aufrechterhaltung der Rechtskonformität in den Betrieben unserer Kunden steht im Fokus all unserer Dienstleistungen. Dabei ist unsere höchste Maxime, aus gesetzlichen Anforderungen individuelle und wirtschaftliche Lösungen in den jeweiligen Betrieben zu realisieren. Dass wir dabei tief in betriebliche Prozesse involviert sind, spricht für die Qualität, die wir liefern, und zeugt vom Vertrauen unserer Kunden. 

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Abstrakt

Der UFI in der Praxis: Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 6) (Gefahrstoffe, Compliance, Notfall, Seminare)

12/20: In diesem Artikel setzen wir uns mit weiteren Fragen auseinander, die beim letzten Webinar zur harmonisierten Produktmeldung gestellt wurden. Heute werden unter anderem folgende Themen beleuchtet: Stark verdünnte Gemische, verpflichtende Sprachen, Lagerbestände und Änderung des Unternehmens.

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