Überraschung! US-Behörde verlangt Kostenbeteiligung von Herstellern / Importeuren von 20 Stoffen

Gefahrstoffe

Daniel Rankin, Gefahrstoffmanagement, UMCO-Hamburg – veröffentlicht am 19. Februar 2020

„Ach, nur eine weitere Liste von 20 Stoffen, die die Amerikaner überprüfen wollen. Die hab ich schon längst in der EU registriert – die Daten habe ich alle, also gibt es keine weiteren Probleme für mich.

Aber Moment mal – 1,35 Millionen USD Gebühr, nur für den Anfang? Für einen Stoff, der in meinen Produkten nur als Bruchteil vorhanden ist? Was ist denn hier los?!“

Surprise! US-Behörden verlangen Kostenbeteiligung von Herstellern/Importeuren von 20 Stoffen

Hintergrund

Im Jahr 2016 wurde der amerikanische Toxic Substances Control Act (TSCA) durch den Lautenberg Chemical Safety Act ergänzt – die größte Änderung seit vierzig Jahren. Unter anderem wurde die Environmental Protection Agency (EPA) als zuständige Behörde mit weiteren Befugnissen ausgestattet, um u.a. toxikologische Daten von Herstellern und Importeuren anzufordern. Gleichzeitig wurden sie aufgefordert, eine Liste von bereits auf dem Markt befindlichen Chemikalien zu erstellen, die sich einer behördlichen Risikobewertung unterziehen sollten.

Die erste Liste von 10 Stoffen steht bereits und eine zweite Liste von 20 weiteren Stoffen wurde im Dezember 2019 veröffentlicht. Gemäß einer Regelung von 2018 wird die EPA eine Bearbeitungsgebühr von 1,35 Millionen USD pro Stoff anfordern, die zwischen allen beteiligten Herstellern und Importeuren geteilt wird – weitere Kosten für Labortests usw. kommen natürlich oben darauf.               

Nun fängt der Spaß an – wer ist davon betroffen?

Ein Formaldehydhersteller auf amerikanischem Boden, der sich über andere Programme bei der EPA gemeldet hat, ist auf jeden Fall betroffen. Aber ein Möbelhändler, der formaldehydbehandelte Tische importiert, ist gemäß der Regelung genauso beteiligt. Auch Firmen mit Produkten, bei denen Formaldehyde nur als Verunreinigung vorhanden ist, sind nicht ausgenommen.

Die EPA hat im Januar dieses Jahres mehrere Listen von Firmen veröffentlicht, wobei der EPA bekannt ist, dass diese Firmen in den letzten fünf Jahren aktiv mit der gelisteten Chemikalie zu tun hatten. Diese Listen sollten als Grundlage für die Bildung von Konsortien zur Kostenteilung dienen. Diejenigen, die damit nicht mehr beschäftigt sind (und sich verpflichten, sich in den nächsten 5 Jahren damit nicht zu beschäftigen) oder meinen, dass sie in der falschen Unternehmensgröße eingeordnet worden sind, haben bis zum 27. März 2020 Zeit sich zu melden. Aber genauso wichtig sind die Firmen, die (noch) nicht auf diesen Listen stehen – die EPA erwartet, dass diese Firmen eine Selbstidentifikation machen und sich innerhalb dieser Frist bei die EPA melden.         

„Sind Sie verrückt? Warum sollte ich mich freiwillig für hohe Kosten melden?“

Da wird es spannend. Dies ist das erste Mal, dass dieses Verfahren im Rahmen des TSCA durchgeführt wird. Insofern ist nicht bekannt, wie die EPA mit Firmen umgehen wird, die sich vor einer Selbstidentifizierung gescheut haben. Jedoch gibt es unter Juristen die Ansicht, dass die EPA die Selbstidentifizierung als Pflicht ansieht und daher eine Nicht-Selbstidentifizierung für strafbar hält. Im schlimmsten Fall droht eine Strafe von 37,500 USD pro Tag und Fall – natürlich zusätzlich zur späteren Kostenteilung mit dem Konsortium. Und wenn man hinter jedem Baum einen Feind erahnt, gibt es auch noch die Möglichkeit, dass einer der Konkurrenten Sie an die EPA verpfeifen könnte – warum sollte der Konkurrent allein beteiligt sein…

Was nun?

Noch ist das Ganze relativ früh im Prozess und viele der praktischen Details müssen noch ausgearbeitet werden. Jedoch lohnt es sich, Ihre Produkte jetzt durchzugehen und auf diese Chemikalien zu prüfen, bevor der 27. März kommt und die „finale Liste“ veröffentlicht wird. Die Liste der 20 Stoffe sieht aus wie folgt:

 

Chemical NameCAS
p-Dichlorobenzene106-46-7
1,2-Dichloroethane107-06-2
trans-1,2- Dichloroethylene156-60-5
o-Dichlorobenzene95-50-1
1,1,2-Trichloroethane79-00-5
1,2-Dichloropropane78-87-5
1,1-Dichloroethane75-34-3
Dibutyl phthalate (DBP) (1,2-Benzene- dicarboxylic acid, 1,2- dibutyl ester)84-74-2
Butyl benzyl phthalate (BBP) - 1,2-Benzene- dicarboxylic acid, 1- butyl 2(phenylmethyl) ester85-68-7
Di-ethylhexyl phthalate (DEHP) - (1,2-Benzene- dicarboxylic acid, 1,2- bis(2-ethylhexyl) ester)117-81-7
Di-isobutyl phthalate (DIBP) - (1,2-Benzene- dicarboxylic acid, 1,2- bis-(2methylpropyl) ester)84-69-5
Dicyclohexyl phthalate84-61-7
4,4'-(1-Methylethylidene) bis [2, 6-dibromophenol] (TBBPA)79-94-7
Tris(2-chloroethyl) phosphate (TCEP)115-96-8
Phosphoric acid, triphenyl ester (TPP)115-86-6
Ethylene dibromide106-93-4
1,3-Butadiene106-99-0
1,3,4,6,7,8-Hexahydro-4,6,6,7,8,8-hexamethylcyclopenta [g]-2-benzopyran (HHCB)1222-05-5
Formaldehyde50-00-0
Phthalic anhydride85-44-9

Empfehlung

Wenn Sie in den USA aktiv sind und Ihre Produkte einen oder mehrere der aufgelisteten Stoffe enthalten, sollten Sie sich überlegen, wie Sie sich mit diesem Prozess beschäftigen möchten.

Die 20 Stoffe mit EPA Kontakten finden Sie hier: https://www.epa.gov/assessing-and-managing-chemicals-under-tsca/chemical-substances-undergoing-prioritization-high

Mehr Informationen inklusive weiterer Schritte finden Sie hier: https://www.regulations.gov/document?D=EPA-HQ-OPPT-2019-0677-0001

Und die Listen der bereits EPA bekannten Firmen sind hier zu finden (pro Stoff): https://www.regulations.gov/docketBrowser?rpp=50&so=ASC&sb=title&po=0&dct=SR&D=EPA-HQ-OPPT-2019-0677

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