Allgemeinverfügung für das Biozidprodukt „Biobor JF“

Biozide
REACH

Mittlerer Abstand

Fiona Punke, Biozide, UMCO-Hamburg − veröffentlicht am 30. April 2020

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Mit der Allgemeinverfügung vom 07.04.2020 wird das Biozidprodukt “Biobor JF“ des Herstellers „Hammonds Fuel Additives“ für die antimikrobielle Behandlung von Kraftstoffsystemen vorübergehend stillgelegter Flugzeuge zugelassen.

Um Komplikationen bei der Wiederinbetriebnahme zu vermeiden: Biobor JF alternativlos

Alles steht still

Durch die momentane Einschränkung des Luftverkehrs kommt es zu massiven Stilllegungen von Flugzeugen. Dies kann die Kontamination des Kraftstoffes im Tank- und Kraftstoffleitungssystem zur Folge haben. Damit dieser Umstand nicht zu Problemen und Gefährdungen bei der Wieder-Inbetriebnahme der betroffenen Flugzeuge führt, muss daher die Kontaminationsfreiheit des Kraftstoffes gewährleistet sein.

Alternativlos

Das Biozidprodukt „Biobor JF“ enthält die Wirkstoffe 2,2’-(l-methyltrimethylenedioxy)bis-(4-methyl-1,3,2-dioxaborinane) (CAS #2665-13-6) und 2,2‘-oxybis (4,4,6-trimethyl-1,3,2-dioxaborinane) (CAS #14697-50-8).

Diese sind zwar als identifizierte Wirkstoffe in der Verordnung (EG) Nr. 1451/2007 gelistet, jedoch nicht als notifizierte Wirkstoffe nach Biozid Verordnung (EU) Nr. 528/2012. Daher sind Biozidprodukte mit diesen Wirkstoffen weder verkehrs- noch zulassungsfähig.

Da eine sichere Inbetriebnahme jedoch weder mit anderen Mitteln noch anderen Methoden sichergestellt werden kann, hat sich die BAuA entschlossen gemäß Artikel 55 (1) (EU) Nr. 528/2012 eine Ausnahmegenehmigung für die Verwendung des genannten Produktes zu verfügen.

Hier geht es zur Allgemeinverfügung.

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Abstrakt

Allgemeinverfügung für das Biozidprodukt „Biobor JF“ (Biozide, REACH)

04/20: Die BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) entscheidet sich zur vorübergehenden Zulassung des Biozidproduktes „Biobor JF“, um eine Kontamination der Kraftstoffsysteme in stillgelegten Flugzeugen vorzubeugen.

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