Beschleunigung des Altwirkstoff-Überprüfungsprogramms – Maßnahmenpaket genehmigt

Biozide

Mandy Schneider, Biozide, UMCO-Hamburg – veröffentlicht am 27. März 2020

Das Review-Programm für Altwirkstoffe soll bis 2024 abgeschlossen sein. Noch fehlen jedoch etliche Bewertungen. Ein neuer Maßnahmenplan, soll dies nun ändern und rückt vor allem die fachliche Unterstützung der Mitgliedsstaaten bei der Bewertung der Altwirkstoffe und die Hilfe bei der Festlegung von Prioritäten in den Mittelpunkt.  

Beschleunigung des Altwirkstoff-Überprüfungsprogrammes – Maßnahmenpaket genehmigt

Hintergrund: Review-Programm für Altwirkstoffe

Die Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (BPR) sieht unter anderem die systematische Prüfung aller alten Wirkstoffe hinsichtlich ihres Risikos für Mensch, Tier und Umwelt vor.

Bei Wirkstoffen, die bereits vor 2000 auf dem Europäischen Markt befindlich waren, handelt es sich um sogenannte „Altwirkstoffe“. Für diese Altwirkstoffe gelten Übergangsregelungen, welche im Altwirkstoff-Überprüfungsprogramm (EU) Nr. 1062/2014 („Review Programm“) festgelegt sind. Dieses Programm umfasst auch den Zeitrahmen, bis wann alle Altwirkstoffe innerhalb der EU genehmigt sein sollen.

 Das Review Programme soll bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein (Artikel 89, BPR). Zur Erinnerung: 2014 wurde das Review Programme bereits um weitere zehn Jahre, bis 2024 verlängert, da die Überprüfungen durch die Behörden nicht fristgerecht abgeschlossen werden konnten. Stand heute, wurden bisher nur etwa 250 der über 700 vorhandenen Altwirkstoffe in ihren verschiedenen Produktarten beurteilt. Dies bedeutet, dass für ca. 2/3 der Wirkstoffe in den kommenden fünf Jahren über eine Genehmigung oder Nicht-Genehmigung entschieden werden muss. Die ECHA hat daher ein Maßnahmenpaket beschlossen, um das Review-Programm zu beschleunigen.

Maßnahmen der ECHA zur Unterstützung von EU-Mitgliedsstaaten

Der Grund für die Anfang Februar 2020 beschlossenen Maßnahmen ist, dass Wettbewerbsgleichheit zwischen den verschiedenen Firmen geschaffen und ein hohes Maß an Sicherheit für die Bevölkerung und die Umwelt gewährleistet werden soll. Aus diesen Gründen hält die ECHA auch an dem 31. Dezember 2024 als Termin zur Beendigung des Altwirkstoff-Überprüfungsprogrammes fest.

Bereits im Jahr 2019 hat die ECHA begonnen mit verschiedensten Maßnahmen die verantwortlichen Behörden in den EU-Mitgliedstaaten zu unterstützen. 

Die Maßnahmen umfassen im Wesentlichen folgende Punkte:

  • Mehr Unterstützung für die nationalen Behörden bei der Bewertung von Dossiers: So hat die ECHA beispielsweise im Jahr 2019 bereits bei der Bewertung von sehr komplexen Dossiers im Allgemeinen und der Bewertung von endokrinen Eigenschaften im Speziellen unterstützt. Laut Aussagen der ECHA sollen für fünf dieser Wirkstoffe in diesem Jahr die Bewertungen abgeschlossen werden. Die ECHA erwartet zudem den Abschluss für die Bewertung weiterer Wirkstoffe, da für diese bereits im letzten Jahr Hilfestellung gegeben wurde. Des Weiteren hat die ECHA für jeden Mitgliedsstaat sogenannte Kontaktpunkte benannt. Über diese können sich die nationalen Behörden über Probleme und Lösungsmöglichkeiten bei der Bewertung von Dossiers austauschen.
  • Zusammenarbeit bei der Bewertung von Dossiers: Die ECHA wird eine stärkere Rolle als Koordinator zwischen den verschiedenen nationalen Behörden einnehmen. Sie soll Behörden näher zusammenbringen, die ähnliche Wirkstoffe bewerten müssen, um Synergien zu nutzen 
  • Weiterbildung der Fachexperten in den nationalen Behörden: Die ECHA wird Workshops organisieren, um Experten innerhalb der nationalen Behörden zu bestimmten Themen zu schulen (z.B. die Bewertung der endokrinen Eigenschaften). Die Planung beinhaltet auch, dass Fachexperten der nationalen Behörden mit den Experten der ECHA zusammen an Wirkstoffdossiers arbeiten, um die Bewertung voranzutreiben. 

Empfehlung

Im Moment ist unklar, ob das Maßnahmenpaket zu einer Beschleunigung des Altwirkstoff-Überprüfungsprogramms führt und wie sich die Maßnahmen für die einzelnen Wirkstoffe auswirken. Für Hersteller oder Händler von Biozidprodukten ändert sich trotz des Maßnahmenpaketes nichts. Sie sollten wie bisher auch regelmäßig den Genehmigungsstatus der in ihren Produkten enthaltenen Wirkstoffe prüfen.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Webseite der ECHA: Speeding up the biocides active substance Review Programme

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Beschleunigung des Altwirkstoff-Überprüfungsprogramms – Maßnahmenpaket genehmigt (Biozide)

03/20: Die ECHA, die bewertenden Behörden der EU-Mitgliedsstaaten und die Europäische Kommission einigten sich Anfang Februar 2020 in einem Treffen (CA-Meeting) auf ein Maßnahmenpaket, um das Altwirkstoff-Überprüfungsprogramm (EU) Nr. 1062/2014 wieder auf Kurs zu bringen − für die verbleibenden knapp fünf Jahre.

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