Brexit-Übergang: EU-Kommission veröffentlicht Hinweise bezüglich REACH und dem Brexit

REACH

Vivien Gutknecht, REACH, UMCO-Hamburg – veröffentlicht am 23. April 2020

Der Rückzug Großbritanniens aus dem Binnenmarkt und der Zollunion zum Ende 2020 wird zu bisher nichtexistierenden Hindernissen für den Handel und den grenzüberschreitenden Austausch führen. In den von der EU-Kommission am 30. März veröffentlichten Hinweisen für Interessenvertreter („notice for readiness“) werden die Konsequenzen für Registrierungen und Zulassungen unter REACH und die nach dem Austritt geltenden Regelungen für Nordirland erläutert.

Der Brexit kommt - was nun?

Stand Brexit

Seit dem 1. Februar 2020 hat sich Großbritannien aus der EU zurückgezogen. Die EU-Kommission empfiehlt Unternehmen sich auf das Ende der Übergangsfrist am 31. Dezember 2020 einzustellen, denn ab dem 1. Januar 2021 wird es breite und weitreichende Konsequenzen geben, unabhängig vom Ergebnis der laufenden Brexit-Verhandlungen. Aktuell wird die 2. Verhandlungsrunde zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich (20.-24. April 2020) via Videokonferenz abgehalten. Alle Interessenvertreter müssen sicherstellen, dass sie auf den Brexit vorbereitet sind.

Hinweise für Interessenvertreter („notice for readiness“)

Aktuell überprüft und korrigiert, sofern nötig, die EU-Kommission über 100 sektorspezifische „preparedness notices“ für Interessenvertreter, welche während der Artikel 50-Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich veröffentlicht wurden.

Eine dieser aktualisierten „preparedness notices“ wurde für den Chemiesektor am 30. März 2020 veröffentlicht, welche hier eingesehen werden kann.

Die Hinweise erläutern bestimmte Regeln des „Austrittsabkommens“ im Zusammenhang mit Registrierungen und Zulassungen unter REACH, sowie Regeln, die für Nordirland nach der Übergangsperiode gelten werden.

Empfehlung

Bleiben Sie auf dem Laufenden was das Brexit-Thema angeht, sofern Sie davon betroffen sind. Lesen Sie die von der EU-Kommission veröffentlichten Hinweise und seien Sie vorbereitet bevor die Übergangsfrist Ende 2020 abläuft. Wir werden Sie in unserem Blog über aktuelle Änderungen auf dem Laufenden halten. Schauen Sie daher regelmäßig auf unserer Seite vorbei oder abonnieren Sie unseren Newsletter.

Unsere Dienstleistungen

Gern unterstützen wir Sie bei Fragestellungen rund um das Thema Brexit. Brauchen Sie Hilfe oder Unterstützung bei der Übertragung einer existierenden REACH-Registrierung von einem in UK ansässigem Unternehmen auf ein in der EU ansässigem Unternehmen oder benötigen Sie Unterstützung durch einen Alleinvertreter, so kontaktieren Sie uns gern! Wir sind in allen REACH-Belangen für Sie da. Melden Sie sich einfach telefonisch oder per E-Mail.

+49 (0)40 / 555 546 300 vertrieb@umco.de Zum Kontaktformular

Seminare und Fortbildungen

Für die UMCO Akademie steht die Gesundheit aller Teilnehmenden an erster Stelle. Aufgrund der derzeitigen Lage zum Coronavirus finden daher bis auf Weiteres keine Seminare und Veranstaltungen in unseren Räumlichkeiten in Hamburg und Köln statt. Im Moment arbeiten wir an Lösungen, wie wir unser Know-how trotzdem mit Ihnen teilen können. Sei es, dass wir die Termine verschieben oder die Teilnahme online ermöglichen.

Über unseren Akademie Newsletter halten wir Sie gern auf dem Laufenden.

Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!

Compliance abonnieren

Keine Fachbeiträge mehr verpassen? Bleiben Sie fachlich auf dem neuesten Stand und lesen Sie in unserem Newsletter die aktuellen Meldungen aus unserem Blog!

Hier Anmelden zum Fachnewsletter

Die UMCO als Partner

Seit unserer Gründung 1982 bieten wir unseren Kunden als strategischer Partner Compliance-Lösungen für den weltweiten Vertrieb und den Umgang mit Chemikalien. Dabei ist unsere höchste Maxime, aus gesetzlichen Anforderungen individuelle und wirtschaftliche Lösungen in den jeweiligen Betrieben zu realisieren. 

Unser Portfolio umfasst die Bereiche:

Kontakt

Haben Sie Fragen zu unseren Dienstleistungen am Standort Köln oder in Hamburg? Sprechen Sie uns an.

+49 (0)40 / 555 546 300 vertrieb@umco.de Zum Kontaktformular

Abstrakt

Brexit-Übergang: EU-Kommission veröffentlicht Hinweise bezüglich REACH und dem Brexit (REACH)

04/20: Das "Austrittsabkommen" zwischen Großbritannien und der EU sieht eine Übergangsperiode bis zum 31. Dezember 2020 vor. Die EU-Kommission veröffentlichte dazu eine Art Leitfaden für Interessenvertreter zu EU-Vorschriften im Zusammenhang mit der Chemikalienregulierung unter REACH.

Skript: Listen
Skript: Artikel