China veröffentlicht offiziell die „Measures for Safety Administration of Road Transport of Dangerous Goods” mit Wirksamkeit zum 01.01.2020

Willi Weßelowscky, Gefahrgut, UMCO-Hamburg – veröffentlicht am 3. Dezember 2019

Das chinesische Ministerium für Transport (Ministry of Transport - MOT) hat gemeinsam mit mehreren anderen Behörden die offizielle Fassung der „Measures for Safety Admininstration of Road Transport of Dangerous Goods“ herausgegeben. Das Papier erhält Maßnahmen zur systematischen Regelung des gesamten Prozesses des Straßentransports von gefährlichen Gütern. Man erwartet aufgrund dessen eine grundlegende Veränderung in der Branche.

Measures for Safety Admininstration of Road Transport of Dangerous Goods

Offizielle Veröffentlichung

Am 25. November 2019 haben das chinesische Ministerium für Transport (MOT), das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie (Ministry of Industry and Information Technology - MIT), das Ministerium für öffentliche Sicherheit (Ministry of Public Security - MPS), das Ministerium für Ökologie und Umwelt (Ministry of Ecology and Environment - MEE), das Ministerium für Katastrophenschutz (Ministry of Emergency Management - MEM) und die Staatliche Verwaltung für Marktregulierung (State Administration for Market Regulation - SAMR) die lange erwartete offizielle Version der „Measures for Safety Administration of Road Transport of Dangerous Goods“ veröffentlicht.

Hintergrund

Die Entwicklung der Maßnahmen begann ab dem Jahr 2014. In den letzten fünf Jahren haben die beteiligten zuständigen Behörden mehrere Konsultationen und Symposien abgehalten, um Erkenntnisse bzgl. des Gefahrguttransports zu bündeln. Ziel war es, die bestehenden Regularien zu präzisieren und damit die gewaltigen Herausforderungen des Straßentransports von Gefahrgütern in China anzugehen.

Maßnahmen

Ausgehend von den aus schweren Unfällen gezogenen Erkenntnissen, Kontrollpraktiken lokaler Behörden und international gemachter Erfahrungen diesbezüglich, umfassen die Maßnahmen wesentliche Anpassungen in verschiedenen Bereichen, wie z.B. Versand und Beförderung von Gefahrgütern, Gefahrgut in Begrenzten Mengen (LQ) und Freigestellten Mengen (EQ), Tank- und Tankfahrzeuginspektionen etc.

Die Maßnahmen gelten allerdings nicht für die nachfolgenden Geltungsbereiche:

  • Transport von Gefahrgütern mit Militärfahrzeugen
  • Gefährliche Chemikalien, die nicht in den „Regulations Concerning Road Transportation of Dangerous goods (JT/T 617)“ aufgeführt sind
  • Gefährliche Abfälle, deren Verbringung und Transport gemäß den Bestimmungen des Nationalen Katalogs gefährlicher Abfälle von der Regelung ausgenommen sind
  • Radioaktive Pharmazeutika zur Diagnose

 

Für die drei letztgenannten Kategorien soll der Straßentransport gemäß den Bestimmungen geregelt werden, die von den für Verkehr, Ökologie und Umwelt zuständigen Behörden unter Beteiligung des Staatsrates gesondert festgelegt werden.

Bedeutung für Europäische Versender

Welche Regelungsbereiche sind dabei insbesondere auch für den Europäischen Versender von Bedeutung? Das sind zum einen die Regeln zum Transport von Begrenzten und freigestellten Mengen und zum anderen die genau gefassten Pflichten des Absenders und Beförderers.

1. “Begrenzte Mengen (LQ)“ und „Freigestellte Mengen (EQ)“

Die Maßnahme legt wie nachfolgend aufgelistet die Regeln für den innerchinesischen Transport von Gefahrgütern in sogenannten „Begrenzten Mengen (LQ)“ und „Freigestellten Mengen (EQ)“ fest:

a) Vorschriften für die Verpackung, Kennzeichnung, Verpackungstest, Mengenbegrenzungen für die Innenverpackung und Versandstück

  • EQ: JT/T617
  • LQ: JT/T617

b) Versandpapiere

  • EQ: Absender sollen den Beförderern schriftliche Erklärungen zur Verfügung stellen, aus denen hervorgeht, dass die Verpackung den Anforderungen von JT/T 617 entspricht. Die Beförderer sollen von den Fahrzeugführern verlangen, dass sie solche Erklärungen mit sich führen. Die vom Absender zu erstellende Vorlage zum Erstellen der Versandpapiere durch den Beförderer sollen Angaben zu den in EQ verpackten Gefahrgütern und die Anzahl der EQ Versandstücke enthalten.
  • LQ: Absender sollen den Beförderern Prüfberichte zu den Leistungstests für Verpackungen (Testreport) oder schriftliche Erklärungen zur Verfügung stellen, aus denen hervorgeht, dass die Verpackung den Anforderungen des JT/T 617 entspricht. Die Beförderer sollen von den Fahrzeugführern verlangen, dass sie solche Erklärungen mit sich führen. Die vom Absender zu erstellende Vorlage zum Erstellen der Versandpapiere durch den Beförderer sollen Angaben zu den in LQ verpackten Gefahrgütern und die Anzahl der LQ Versandstücke, sowie deren Bruttomasse (inklusive Verpackung) enthalten.

c) Gemischte Stauung und Trennung

Es soll verboten sein, Versandstücke mit LQ zusammen mit Sprengstoffen zu laden und zu transportieren. Im Falle der gemischten Ladung von LQ- und EQ-Versandstücken, auch mit anderen gefährlichen Gütern und Neutralgütern, sind bestimmte Geschäftsbereiche von der Einhaltung der Trennvorschriften befreit.

d) Mengenbegrenzung pro Beförderungseinheit

  • EQ: Anzahl der Versandstücke als EQ ≤ 1.000
  • LQ: Bruttomasse Verpackung (einschließlich Verpackung) als LQ ≤ 8.000 kg

 

Abschließend ist wichtig zu wissen, dass Versandstücke mit Gefahrgütern in „Begrenzten Mengen“ oder „Freigestellten Mengen“ keine hochgiftigen Chemikalien, Sprengstoffe der Klasse 1 und infektiöse Substanzen der Unterklasse 6.2 enthalten dürfen. Das muss im Einzelfall auf Grundlage der geltenden Vorschriften geprüft werden.

2. Pflichten des Absenders und Beförderers

Absender und Beförderer müssen gemäß den Maßnahmen nachfolgende Pflichten erfüllen, um einen sicheren Gefahrguttransport zu gewährleisten.

a) Absender

  • Übergabe der Gefahrgüter nur an qualifizierte Beförderer
  • Sicherstellung, dass Klassifizierung, Versandbezeichnung, Verpackung usw. dem Standard JT/T617 entspricht
  • Nennung der Stoffe, falls ein Inhibitor oder Stabilisator benötigt wird und Informationen an den Beförderer über den Zusatz
  • Kein Zusammenladen von Gefahrgütern mit Neutralgütern, keine Abgabe falscher Erklärungen und Transport von Gefahrgüter als Neutralgut (nicht als Gefahrgut deklariert)
  • Verpacken des Gefahrguts gemäß JT/T 617 und Markieren und Kennzeichnen der Versandstücke
  • Zurverfügungstellung der Auflistung der Gefahrgutdaten in Papier- oder elektronischer Form an den Beförderer und Aufbewahrung der Unterlagen für mindestens 12 Monate
  • Beschaffung relevanter Dokumente für den Transport oder die Weitergabe hochgiftiger Chemikalien, ziviler Sprengstoffe, radioaktiver Stoffe des Typs I und gefährlicher Abfälle (einschließlich medizinischer Abfälle)

b) Beförderer

  • Annahme nur von Sendungen im Rahmen des lizenzierten Geschäftsbereichs unter Einhaltung der Provisions on the Road Transport of Dangerous Goods (MOT Order 2 of 2013)
  • Verwendung von Fahrzeugen und Ausrüstungen, deren technische Eigenschaften den nationalen Standards entsprechen und für die Gefahreneigenschaften und für das Gewicht der Gütern zulässig sind
  • Erstellung und Mitführung eines Gefahrgut-Frachtbriefs in Papierform oder in elektronischer Form, der danach mindestens 12 Monate aufbewahrt werden muss. Im Falle der Beförderung von gefährlichen Abfällen soll der Beförderer auch ein „Manifest für Verbringung von gefährlichen Abfällen / hazardous waste transfer manifest“ in Papierform oder in elektronischer Form ausfüllen und mitführen
  • Überprüfung des technischen Zustands von Fahrzeugen, Tanks von Tankfahrzeugen, ortsbeweglichen Tanks, Tankcontainern sowie Satellitenortungsgeräten und führen von Aufzeichnungen, bevor Fahrzeuge eingesetzt werden
  • Informationen an Fahrer und Begleitservice über relevante Sicherheitsvorkehrungen
  • Überprüfen des „technischen Erscheinungsbilds“ von Fahrzeugen, Tanks von Tankfahrzeugen, ortsbeweglichen Tanks und Tankcontainern: Fahrer und Begleitservice sollen sicherstellen, dass die entsprechenden Kennzeichnungen entsprechend denMarks for Vehicles in Road Transport of Dangerous Goodszur Kennzeichnung von Fahrzeugen im Straßenverkehr angebracht oder befestigt sind
  • Sicherstellung der Kennzeichnung mit Sicherheitszeichen bei Fahrzeuge für den Transport von Explosivstoffen und hochgiftigen Chemikalien durch Fahrer und Begleitservice gemäß den „Safety Specifications for Road Transportation Vehicle of Explosive Substance and Chemical Toxic Substance”

 

Abschließend ist wichtig zu wissen, dass die Maßnahmen auch Vorschriften zum Be- und Entladen gefährlicher Güter, Anforderungen an Fahrzeuge und Ausrüstungen für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße sowie Sanktionen gegen Verstöße gegen die Maßnahmen enthalten.

Empfehlung

Als Europäischer Versender raten wir Ihnen, sich mit den eben aufgelisteten Änderungen genau zu befassen. Hierbei möchten wir insbesondere auf die Anforderungen hindsichtlich der "Geprüftheit" der Verpackungen im Rahmen der Beförderung von Begrenzten Mengen noch einmal hinweisen. 

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China veröffentlicht offiziell die „Measures for Safety Administration of Road Transport of Dangerous Goods” mit Wirksamkeit zum 01.01.2020 (Gefahrgut)

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