ECHA meldet die Veschiebung der Vollständigkeitsprüfung von Stoffsicherheitsberichten

REACH
Gefahrstoffe

Susanne Weißer, REACH, UMCO-Hamburg – veröffentlicht am 17. April 2020

Die COVID-19-Pandemie hat schwerwiegende Auswirkungen auf die Wirtschaft. Aus diesem Grund prüft die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) zusammen mit der Kommission Möglichkeiten, den Unternehmen mehr Flexibilität bei der Einhaltung bestimmter Fristen im Zusammenhang mit den Entscheidungen der ECHA zu gewähren.

ECHA meldet die Veschiebung der Vollständigkeitsprüfung von Stoffsicherheitsberichten

Completeness check wird erst ab Oktober ausgedehnt

Ursprünglich sollte der sogenannte completeness check bereits ab April diesen Jahres auf die Stoffsicherheitsberichte ausgedehnt werden. Dies bedeutet, dass die Stoffsicherheitsberichte in die Vollständigkeitsprüfungen von Registrierungsdossiers gemäß der REACH-Verordnung einbezogen werden sollten. 

Die ECHA hat nun bekannt gegeben, dass der Completeness check erst ab Oktober ausgedehnt wird. 

Weitere Inforamtionen

Auf einer eigens eingerichteten Webseite gibt die ECHA neue Informationen im Rahmen von COVID-19 bekannt 

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ECHA meldet die Veschiebung der Vollständigkeitsprüfung von Stoffsicherheitsberichten (REACH, Gefahrstoffe)

04/20: Ausweitung des Completenesse check erst ab Oktober 2020

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