NEUE CLP Leitfäden: CLP Kennzeichnung & Verpackung und Produktmeldung

Mittlerer Abstand

  •  Hubert Oldenburg, UMCO-Hamburg, Senior Expert Chemikalien-Management

Veröffentlicht am 11.03.2019

Mittlerer Abstand

Die ECHA hat kürzlich eine neue Version 4.0 der „Leitlinie zur Kennzeichnung und Verpackung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008“ und eine erste Version „Guidance on harmonised information relating to emergency health response – Annex VIII to CLP“ (zurzeit nur in englischer Sprache) veröffentlicht.

UMCO GmbH

Inhalt

Leitlinie zur Kennzeichnung und Verpackung
In dieser aktualisierten Fassung werden die durch Anhang VIII an der CLP-Verordnung vorgenommenen Änderungen berücksichtigt, einschließlich der Einführung des eindeutigen Unique Formula Identifier (UFI) als neues Kennzeichnungselement für gefährliche Gemische, die einer Produktmeldung gemäß Anh. VIII der CLP Verordnung unterliegen.
Die Leitlinie enthält auch neue praktische Beispiele für die Etikettierung von Koaxialkartuschen (Abschnitt 6.2. Beispiel 13) und es wurden allgemeine redaktionelle Anpassungen vorgenommen.

Leitlinie zur Produktmeldung nach Anh. VIII der CLP Verordnung
Ziel dieser Leitlinie ist es, Unternehmen, den benannten Stellen für eine Produktmeldung und Vergiftungszentren bei der Umsetzung der neuen Aufgaben und Anforderungen des Anhang VIII der CLP-Verordnung zu unterstützen.

Die Leitlinie enthält Informationen zu:
•    dem Geltungsbereich von Anhang VIII der CLP, d. h. für welche Art von Gemischen die erforderlichen Informationen für eine Produktmeldung vorzulegen sind;
•    wer ist verantwortlich für eine Produktmeldung und sollte die geforderten Informationen gemäß Anhang VIII der CLP vorlegen und bis wann?
•    Fragen, die bei der Vorbereitung einer Informationsübermittlung zu berücksichtigen sind;
•    der Verwendung des "Unique Formula Identifiers" (UFI);
•    der Verwendung des harmonisierten neuen europäischen Produktkategorisierungssystems (EuPCS);
•    den generellen erforderlichen Angaben einer Produktmeldung;
•    der Verwendung des gemeinsamen XML-harmonisierten Austauschformates;
•    der Frage, welche Änderungen oder neuen Informationen eine Update Meldung erforderlich machen.


Hinweis in der Einleitung der Leitlinie:

Die Frage der Verpflichtung zur Übermittlung von Informationen über Gemische, die z.B. von Händlern  in Verkehr gebracht werden, wird in der aktuellen Version der Leitlinie nicht angesprochen. Die Leitlinie und insbesondere Abschnitt 3 über die Definition der „duty holder“ wird überarbeitet, sobald zwischen den zuständigen Behörden Einvernehmen über die Definition der „duty holder“ und die Pflichten der Händler besteht.

Beide Leitlinien sind auf der ECHA Seite im Abschnitt „Guidance on CLP“ (https://echa.europa.eu/guidance-documents/guidance-on-clp)
zu finden, oder direkt unter:
•    https://echa.europa.eu/documents/10162/23036412/clp_labelling_en.pdf/89628d94-573a-4024-86cc-0b4052a74d65
•    https://echa.europa.eu/documents/10162/13643/guidance_on_annex_viii_to_clp_en.pdf/412c5874-f8ec-cf52-fe1e-2fbe08fe2d11

Empfehlungen

Wenn Sie gefährliche Gemische in Verkehr bringen gibt es immer wieder Detailfragen zur konkreten Gestaltung von Gefahrstoffetiketten, die in der Leitlinie „Kennzeichnung und Verpackung“ erläutert und beantwortet werden. Die Leitlinie gibt zunächst einen generellen Überblick zu Kennzeichnungsanforderungen der CLP-Verordnung, anschließend werden eine Vielzahl an Etikettenbeispielen erläutert, die sehr hilfreich für Unternehmen sein können.

Mit der neuen Leitlinie zur Produktmeldung nach Anh. VIII der CLP-Verordnung sollte sich jeder auseinandersetzen, der ab 1.1.2020 seine gefährlichen Gemische melden muss. Zum einen erläutert die Leitlinie sehr ausführlich die generellen Anforderungen an eine Produktmeldung und enthält darüber hinaus 23 Anwendungsbeispiele für unterschiedlichste Varianten zur Produktmeldung, z.B. wie erfolgt eine Produktmeldung für ein Gemisch, welches in verschiedenen EU Länder vertrieben werden soll.

Grosser Abstand

Seminare und Fortbildungen

Weiterbildung vis-à-vis oder remote – wir können beides!

Sie suchen ein passendes Seminar oder eine Inhouse-Schulung? Unsere Akademie schult und unterweist Fachkräfte und Einsteiger mit einem breiten Seminarprogramm, das durch interessante Webinar-Angebote bereichert wird.

Als langjährige Berater in den Branchen Chemie, Pharma, Logistik und der verarbeitenden Industrie wissen wir, was in der Praxis wirklich zählt.

Compliance abonnieren

Keine Fachbeiträge mehr verpassen? Hier zum UMCO Compliance Fachnewsletter anmelden!

Abstrakt

NEUE CLP Leitfäden

03/19: Die ECHA hat eine neue Version 4.0 der „Leitlinie zur Kennzeichnung und Verpackung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008“ und eine erste Version „Guidance on harmonised information relating to emergency health response – Annex VIII to CLP“ veröffentlicht.

Skript: Listen
Skript: Artikel